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2010

Entwurf Gesundheitsgesetz

Vernehmlassungsantwort

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Die Basler FDP begrüsst im Grundsatz das neue Gesundheitsgesetz. Es ist an der Zeit, die verschiedenen Erlasse zu konsolidieren und auf eine neue gemeinsame Grundlage zu stellen. Gleichzeitig hätte sich die Basler FDP ein noch schlankeres Gesundheitsgesetz vorstellen können. Sie verlangt deshalb, dass der Regierungsrat im Ratschlag zum neuen Gesetz nicht nur die Neuerungen gegenüber heutigem Recht und/oder Praxis erläutert, sondern auch den jeweiligen Handlungsspielraum des Kantons darlegt und allfällig über das Bundesrecht hinausgehende Regelungen detailliert begründet.

 

Dauer der Vernehmlassung:

27. März bis 18. Juni 2010

 

* Ergebnis: folgt

Änderung des Steuergesetzes

Vernehmlassungsantwort

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Mit der Vorlage soll die Gewinnsteuer von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften in sukzessiven Teilschritten bis auf 20% herabgesetzt und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Basel-Stadt und seine Attraktivität als Firmenstandort erhalten und gestärkt werden. Dabei soll in einem ersten, ab Steuerperiode 2011 wirksam werdenden Schritt der maximale Steuersatz für die Gewinnsteuer von 22% auf 21,5% herabgesetzt werden. Weitere drei Teilsenkungen von jeweils einem halben Prozentpunkt pro Steuerperiode sollen folgen, allerdings unter der doppelten Bedingung, dass das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz zunimmt und die Nettoschuldenquote des Kantons eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet. Damit soll sichergestellt werden, dass der Kanton den nötigen Spielraum für Steuerentlastungen hat und die Steuersenkungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen.

Dauer der Vernehmlassung: 17. November 2009 bis 31. Januar 2010

  • Ergebnis: folgt