Gerichte

Die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten werden jeweils für sechs Jahre vom Volk gewählt. Die Richterinnen und Richter werden durch den Grossen Rat für dieselbe Amtsdauer gewählt.


Appellationsgericht

Das Appellationsgericht ist das oberste Gericht unseres Kantons. In Zivil- und Strafsachen überprüft es die Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte. Zudem ist es kantonales Verwaltungsgericht, d.h. kantonal erlassene Verfügungen können bei ihm letztinstanzlich angefochten werden. Schliesslich ist es Verfassungsgericht. Es setzt sich zusammen aus acht Gerichtspräsidenten und vierzehn Richtern.

Dr. Christoph Spenlé
Richter

 


Zivilgericht


Das Basler Zivilgericht ist die erste Instanz für Streitigkeiten im Zivilrecht. Es setzt sich zusammen aus zehn Gerichtspräsidenten und zwanzig Richtern.

lic. iur.  Nico Baumgartner
Richter


Strafgericht

Das Strafgericht ist erstinstanzlich zuständig für alle Straftaten, die in unserem Kanton begangen werden. Es setzt sich zusammen aus zehn Gerichtspräsidenten und dreissig Richtern.

Dr. Monika Guth Eichner
Richterin

Dr. Markus Grolimund
Richter

MLaw Rafael Zeugin
Richter

 


Sozialversicherungsgericht

Das Sozialversicherungsgericht beurteilt alle Fälle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht (AHV, IV, EO, BVG, UVG etc.). Es ist zusammengesetzt aus drei Gerichtspräsidenten und fünfzehn Richtern.

lic. iur.  Sabine Bammatter-Glättli
Richterin

Christian Müller
Richter