Gesundheit stellt eines der wichtigsten Güter des Menschen dar. Der Zugang zu bester Medizin muss auch in Zukunft für alle Einwohnerinnen und Einwohner gewährleistet werden. Die hohe Qualität und Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems ist ein zentraler Pfeiler für die hiesige Lebensqualität und ein wichtiger Standortfaktor.

Die Kostenentwicklung im Gesundheitssystem ist jedoch an Grenzen gelangt und stellt eine der grössten Herausforderungen dar. Die Prämienbelastung ist für den Mittelstand kaum mehr verkraftbar. Das System der Prämienverbilligungen verursacht einen grossen bürokratischen Aufwand und unterläuft den Grundsatz der einkommensunabhängigen Kopfprämie. Die Kosten der teuren Spitzenmedizin bedürfen einer stringenten Kontrolle, damit eine gesellschaftsspaltende Rationierung verhindert wird. Und schliesslich werden wir immer älter, weshalb die letzte Lebensphase finanziell vorausgeplant werden muss.

Was die FDP erreichen will

  • Prämien von Steuern abziehen: Im bestehenden System fordern wir die Möglichkeit, Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen zu können, um den Mittelstand zu entlasten.
  • Regional zusammenarbeiten: Wir befürworten eine engere regionale Zusammenarbeit im gesamten Gesundheitswesen und die Bündelung regionaler Ressourcen, damit Doppelspurigkeiten abgebaut, Apparate und Personal plafoniert und Kosten eingespart werden können.
  • Kostenwahrheit erreichen: Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) sind transparent auszuweisen, um Kostenwahrheit an den Spitälern zu gewährleisten. Die Strukturen bei der Bestellung, Regulierung und Aufsicht von Spitalleistungen müssen entflochten werden.
  • Private einbeziehen: Die Privatspitäler leisten einen wichtigen Beitrag zu einer hochstehenden Gesundheitsversorgung in der Region. Der Wettbewerb soll wenn immer möglich spielen können. Private sollen die Möglichkeit haben, sich auch unter Einbezug und Abgeltung von Gemeinwirtschaftlichen Leistungen in allen medizinischen Bereichen zu bewerben.
  • Prämienregionen anpassen: Die Prämienregionen sind so auszugestalten, dass keine Benachteiligung des Kantons Basel-Stadt aufgrund seiner besonderen Lage als Stadtkanton erfolgt.
  • Selbstbestimmt sterben: Jeder Mensch hat das Recht, selber über seinen Tod zu entscheiden. Die Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen ist deshalb zu respektieren, nicht zu behindern. Gerade in staatlichen Institutionen muss der Zugang dieser Organisationen unter klaren und transparenten Bedingungen gewährleistet sein, insbesondere sind Verantwortlichkeiten klar zu regeln.
  • Mehr Medizinstudierende: Der drohende Ärztemangel im Bereich der Grundversorgung erfordert mehr Medizinstudierende. Die Kosten für die Ausbildungsplätze müssen offengelegt und nachvollziehbar gemacht werden, der Bund hat seinen Anteil zu leisten. Der Hochschulkanton Basel-Stadt kann mit seiner medizinischen Fakultät Hand dazu bieten.
  • Drogen legalisieren: Jahrzehnte der Prohibition haben Drogen nicht beseitigen können. Ausgehend von der Freiheit des Menschen, sich selber zu schädigen, sollen Drogen grundsätzlich nicht verboten, sondern legalisiert, kontrolliert und besteuert werden, um dem leidbringenden Schwarzmarkt die Grundlage zu entziehen. Dem Jugendschutz ist wie beim Tabak und Alkohol hohe Bedeutung beizumessen.
     

Denkanstoss für eine nationale Umgestaltung der Gesundheitsfinanzierung

Uns ist bewusst, dass die lokalen Möglichkeiten im Bereich der Gesundheitspolitik limitiert sind und Handlungsbedarf auf nationaler Ebene besteht. Hier setzen wir uns für eine deutliche Richtungsänderung mit einem neuen 3-Säulenprinzip ein:

  • Pflegebereich: Es sind Modelle für eine gesonderte Pflegeversicherung zu prüfen. Die Lösung soll mindestens zu einem Teil das Prinzip eines Ansparmodells wie bei der Pensionskasse beinhalten. Eigenleistungen von Angehörigen sollen ebenfalls mitberücksichtigt werden.
  • Risikobereich und stationärer Bereich: Teure ambulante und vor allem stationäre Behandlungen von schicksalshaften Erkrankungen können nicht durch Verhalten und Anreize beeinflusst werden. Hier soll weiterhin das Solidaritätsprinzip gelten. Die Leistungen sind künftig über Steuern zu finanzieren, was heute durch die Spitalfinanzierung und die Umverteilung durch Prämienverbilligungen ohnehin bereits der Fall ist.
  • Grundversorgung: Durch die Abgrenzung des Risiko- und Pflegebereichs wird die Kopfprämie für alle bezahlbar. Die Prämienverbilligungen und der damit zusammenhängende bürokratische Aufwand entfallen. Es sind möglichst viele Motivations- und Anreizmodelle für die Verbesserung der eigenen Gesundheit und eine Verringerung der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vorzusehen.