Die vom Regierungsrat am 30. Oktober 2018 vorgestellten Anpassungen an der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (PRBV) wollen unter anderem für die einheimische Bevölkerung die Gebühren für Anwohnerparkkarten mehr als verdoppeln und zudem die Möglichkeit abschaffen, dass Anwohner eine zusätzliche Parkkarte in der angrenzenden Zone erwerben können.
Diese Massnahmen sind weder sozial- noch wirtschaftspolitisch sinnvoll. Zudem widersprechen sie dem Volksentscheid von 2010, bei dem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern auch wegen zu hoher Gebühren die entsprechende Vorlage zur Parkraumbewirtschaftung ablehnten.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, die PRBV so anzupassen respektive beschlossene Anpassungen sofort rückgängig zu machen, dass mit Wirkung ab 1. Januar 2019 die Jahresgebühren für Anwohnerparkkarten auf CHF 140.- festgesetzt werden (respektive § 13 Abs. 1 lit. a PRBV nicht geändert wird) und Anwohner wie bisher (§ 5 Abs. 3 lit. b PRBV) die Möglichkeit erhalten, eine zusätzliche Parkkarte in einer angrenzenden Zone zu erwerben.
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