Justiz- und Sicherheitsdepartement verschlankt Übertretungsstrafgesetz.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement unter der Führung von Regierungsrat Baschi Dürr geht den Weg der Erneuerung der Basler Gesetzessammlung weiter. Nach dem Gerichtsorganisation-, dem Bürgerrechts- und weiteren Gesetzen steht nun die Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes an. Klarer strukturiert, entschlackt von unzeitgemässen Bestimmungen und dank ausgemerzter Doppelspurigkeiten konziser eingebettet in die basel-städtische Gesetzesarchitektur.

Mittlerweile fast vierzig Jahre alt und mehrfach teilrevidiert, hat sich das aktuelle kantonale Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) von 1978 uneinheitlich entwickelt. Es umfasst jene Delikte, die der Kanton im Kernstrafrecht dem eidgenössischen Strafgesetzbuch nachgelagert für strafbar erklärt hat. Sodann enthält es die kantonal festgesetzten Widerhandlungen gegen das eigene Verwaltungsrecht (Verwaltungsstrafrecht). Die Totalrevision dient dazu, das kantonale Strafrecht wieder einheitlich und übersichtlich zu konzipieren.

Zum einen soll das ÜStG nur noch die Übertretungstatbestände des Kernstrafrechts umfassen, während jene des Verwaltungsstrafrechts in die jeweiligen kantonalen Erlasse verschoben werden; dies betrifft rund dreissig Paragraphen. Zum andern werden Tatbestände, die sich überholt haben oder mittlerweile anderweitig normiert worden sind, gestrichen.

Unter den rund 25 davon betroffenen Paragraphen finden sich etwa jener zur Erwirkung eines Amtlichen Ausweises durch falsche Angaben oder das Umwerfen, Beschädigen, unbefugte Setzen oder Verändern von Grenzzeichen. In Erfüllung des parlamentarischen Auftrages werden zudem die Lautsprecherbewilligungspflicht auf Allmend aufgehoben und infolgedessen die generellen Lärmschutzbestimmungen leicht gelockert.

Unverändert übernommen werden andere politisch periodisch debattierte Übertretungstatbestände wie das Bettelverbot oder das Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Der vorliegende Ratschlag bietet dem Grossen Rat aber die Gelegenheit, sich damit vertieft auseinanderzusetzen. Neu enthält das ÜStG ein Wildtaubenfütterungsverbot.

Die Totalrevision verbessert schliesslich die allgemeine Systematik des Gesetzes und nachgelagert der Ordnungsbussen- und weiterer Verordnungen. Dazu zählt etwa das Heben jener allgemeinen polizeilichen Vorschriften auf Gesetzesstufe, die bisher vom Justiz- und Sicherheitsdepartement erlassen worden sind. Insgesamt wird das ÜStG um fast zwei Drittel schlanker als das bisherige Übertretungsstrafgesetz.

Die Basler FDP begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort die gesetzgeberischen Konzeption des neuen ÜStG und ist über die Verschlankung und Vereinfachung des Erlasses erfreut.