In unserem Kanton hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass aktive Mitglieder des Grossen Rates nicht mehr den obersten Leitungsgremien kantonaler Instituten angehören sollen, damit werden Rollen- und Interessenskonflikte vermieden. Wer im Grossen Rat und in einem solchen Gremien sitzt, bestimmt unter Umständen in zwei Rollen über das gleiche.
Diese Einsicht hat sich noch nicht für die PKBS durchgesetzt. Wählbar in den Verwaltungsrat sind auch Grossrätinnen und Grossräte, auch als Arbeitnehmer-Vertreterinnen oder –Vertreter (selbst wenn sie nicht vom Kanton oder einem angeschlossenen Arbeitgeber beschäftigt sind).
Der Grosse Rat ist aber als Gesetzgeber und Oberaufsichtsbehörde in hohem Masse mitverantwortlich für die PKBS, die letzten Reformen haben dies eindrücklich gezeigt. Er ist oberstes Organ des Arbeitgebers Kanton Basel-Stadt. Somit ist nicht ersichtlich, warum gerade für dieses Gremium nicht gilt, was für die Verwaltungsräte von BKB, BVB und IWB gilt: Gleichzeitige Mitgliedschaft im Verwaltungsrat und im Grossen Rat ist nicht mehr zeitgemäss. Um die PKBS in ihrer Corporate Governance den anderen genannten Institutionen anzupassen, habe ich eine entsprechende Motion, die breit abgestützt ist, eingebracht.
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