Klarstellung zum Bundesgerichtsurteil über Karmelitermönch

Die Basler Zeitung hat in mehreren Artikeln suggeriert, das JSD unter der Leitung von Baschi Dürr hätte einem Karmelitermönch die Einreise zwecks Seelsorge ermöglichen können, wenn dieses genügend Fingerspitzengefühl gezeigt hätte. Das ist doppelt falsch: Erstens gab es nie ein Gesuch um die Bewilligung der Tätigkeit als Seelsorger, sondern um einen Sprachkurs. Zweitens bestätigen die nun vorliegenden Urteile des hiesigen Verwaltungsgerichtes und des Bundesgerichtes die Haltung des JSD vollumfänglich: die eindeutige Rechtslage liess keinen anderen Entscheid zu. Dies mag bedauerlich sein, Kritik sollte an den Bundesgesetzgeber und nicht an die baselstädtischen Behörden adressiert werden.

In meinem Leserbrief vom 10. August 2018 habe ich das näher erläutert.

Von Grossrat David Jenny