

Das Recht auf Ihrer Seite
Neben dem Grossen Rat und der Regierung bilden die Gerichte die dritte Gewalt im Kanton Basel-Stadt. Unser Gemeinwesen ist auf unabhängige und hoch qualifizierte Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten angewiesen.
Bei den kommenden Wahlen am 9. Mai 2021 haben Sie die Möglichkeit, durch die Wahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten am Appellationsgericht, am Strafgericht und am Gericht für fürsorgerische Unterbringungen die Qualität unserer Justiz hoch zu halten. Die politischen Parteien Die Mitte, EVP, FDP, GLP, LDP und SVP schlagen Ihnen bestens qualifizierte Persönlichkeiten vor, welche für die anspruchsvollen Aufgaben eines Gerichtspräsidiums einstehen. Unsere Kandidierenden garantieren eine unabhängige, faire und transparente Rechtsprechung in unserem Kanton. Bitte geben Sie ihnen Ihre Stimme. Vielen Dank.
Balz Herter, Die Mitte
Brigitte Gysin, EVP
Luca Urgese, FDP
Katja Christ, GLP
Patricia von Falkenstein, LDP
Eduard Rutschmann, SVP
In das Appellationsgericht
Liselotte Henz, bisher

lic.iur.
Appellationsgerichtspräsidentin
Vorsitz Rekurskammer Bostadel
Von der Strafjustiz wird erwartet, dass sie den Sachverhalt ermittelt und feststellt, den Schuldigen bestraft und den Unschuldigen freispricht. Ich bin bestrebt, diesem Anspruch jeden Tag gerecht zu werden.
Dabei hilft mir meine langjährige Berufserfahrung in der Strafjustiz, zuerst als Staatsanwältin, dann als Strafgerichtspräsidentin und seit 2016 als Appellationsgerichtspräsidentin.
Genauso wichtig ist es mir, stets gut vorbereitet in eine Verhandlung zu gehen, die Beteiligten so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte, ihnen aufmerksam und unvoreingenommen
zuzuhören und am Schluss den Parteien das Urteil verständlich zu erläutern und zu begründen.
zusammen mit
André Equey, bisher, LDP
Marc Oser, bisher, SVP
In das Strafgericht
Sarah Cruz-Wenger, bisher

Dr. iur., Advokatin
Strafgerichtspräsidentin
Verheiratet, 2 Kinder
Wahrheitsfindung, angemessene Bestrafung, Wiedergutmachung und Resozialisierung – dies sind die Eckpfeiler der Entscheidungen, die eine Strafgerichtspräsidentin zu treffen hat.
Entscheidungen, die überaus grosse Tragweite für alle Beteiligten, deren Leben, aber auch die Gesellschaft als Ganzes haben. Deshalb verlangt das Amt eines Strafgerichtspräsidiums gleich eine Vielzahl wichtiger Eigenschaften: Das Urteilen mit Bedacht und Augenmass, mit Empathie, aber auch der nötigen Strenge, mit besonderer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie im Bewusstsein um die Folgen einer Entscheidung. Diese Herausforderung macht das Amt als Strafgerichtspräsidentin zu einer eigentlichen Berufung, der es mit Herzblut und Einsatz nachzugehen gilt.
zusammen mit
Markus Hofer, Die Mitte
Roland Strauss, bisher, LDP
Marcia Stucki, SVP
In das Gericht für fürsorgerische Unterbringungen
Rita Jedelhauser, neu, LDP