Was in der Vorlage und generell jedoch noch fehlt, ist eine konkrete Planung der Quartierparkings. So ist bislang unklar, wann diese errichtet werden können, welche Standorte für diese in Frage kämen, unter welchen konkreten Bedingungen eine Förderung möglich ist und wie hoch die finanziellen Beiträge aus dem Pendlerfonds sein werden.
Der Regierungsrat wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten:
- wo (konkrete Standorte) und bis wann die Quartierparkings errichtet werden können;
- ob ein Objektblatt zu den Quartierparkings in den kantonalen Richtplan (KRIP) aufgenommen werden kann;
- ob die Quartierparkings ebenfalls in der Richtplankarte des KRIP aufgenommen werden können;
- unter Erfüllung welcher Kriterien eine Förderung der Quartierparkings in Frage kommt;
- in welcher Höhe finanzielle Mittel des Pendlerfonds zur Finanzierung der Quartierparkings vorgesehen sind.