Anzug Grossrat David Jenny und Konsorten betreffend systematische Überprüfung der Vergütungen von Mitgliedern in Gremien des Kantons Basel-Stadt

Unser Kanton zählt in vielen Gremien, von strategischen Führungsgremien der Spitäler, der BVB und der BKB über Rekurskommissionen, Kommissionen wie die Stadtbildkommission oder Museumskommission oder die Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft, um nur beispielhaft einige zu nennen, auf das Engagement und Fachwissen zahlreicher Personen. Diese werden für ihre Dienste höchst unterschiedlich entschädigt. Leitmotiv der Vergütungspraxis ist bei vielen Gremien offensichtlich noch immer das "nobile officium", die Entschädigungen bewegen sich eher im symbolischen Bereich, vielleicht aufgerundet durch ein gelegentliches Nachtessen. Für andere Gremien, insbesondere Verwaltungsräte von Spitälern, der BVB, der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel und dem Bankrat der BKB, sind die Vergütungen deutlich marktnäher festgesetzt: die Erwartung, es bestehe auch ein ehrenamtlicher Anteil, scheint dort nicht gegeben zu sein. Werden die Anforderungen an Fachwissen, Führungserfahrung und die tatsächliche Verantwortung (und nicht die oft theoretische Verantwortung von Mitgliedern von Gremien von Institutionen mit rechtlicher oder tatsächlicher Staatshaftung und/oder weitgehend gesichertem Budget) nebst dem Zeitaufwand als Grundlagen für die Einstufung der verschiedenen Ämter genommen, so relativiert sich unter Umständen in vielen Fällen der Unterschied zwischen Ämtern, in denen eine ehrenamtliche Komponente erwartet wird, und solchen, wo diese Erwartung nicht besteht.

Die Anzugsstellenden erachten es als angebracht, dass die Regierung die Vergütungspraxis überprüft und falls nötig Anpassungen vornimmt. Der Regierungsrat soll somit folgendes prüfen und dazu berichten:

  1. Verfügt der Regierungsrat über eine Gesamtübersicht aller Vergütungen für die Mitarbeit in Gremien aller Art im Konsolidierungskreis des Kantons Basel-Stadt? Falls ja, sind die Kriterien, nach denen Vergütungen festgesetzt werden, aktuell und werden vom Regierungsrat oder anderen zuständigen Behörden durchgesetzt?
  2. Falls keine solche Übersicht besteht und/oder Kriterien nicht festgesetzt sind, ist dann der Regierungsrat bereit, dies nachzuholen?
  3. Wie legt der Regierungsrat den ehrenamtlichen Faktor fest, der zu einer Kürzung von Vergütungsansätzen gegenüber marktnahen Ansätzen führt?
  4. Nach welchen Kriterien legt der Regierungsrat fest, für welche Gremien keinerlei ehrenamtliche Komponente in die Vergütung einfliesst?
  5. Führen Vergütungen, die einen grossen Ehrenamtsanteil reflektieren, zu (einzelnen) Rekrutierungsschwierigkeiten? Ist bei Gremien, die auch Nichtkantonsangehörigen offenstehen, die Durchsetzung eines Ehrenamtsanteils schwieriger?
  6. Ist eine stärkere Systematisierung der Vergütungspraxis angezeigt? Falls ja, können im Konsolidierungskreis einzelne Anpassungen nach oben durch einzelne Anpassungen nach unten kompensiert werden, so dass konsolidiert keine Mehrbelastung resultiert?

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