Die Sicherheit der jüdischen Gemeinde nachhaltig sicherstellen

Seit einigen Monaten diskutiert Basel über die Sicherheit und die damit verbundene schwierige Finanzlage der jüdischen Gemeinde. Dies absolut zu Recht, denn die jüdische Gemeinde ist Teil unserer Gesellschaft und verdient unseren Schutz.

Von Luca Urgese, Parteipräsident

Verantwortlich für die Sicherheit aller Menschen in Basel-Stadt ist der Kanton. Denn Sicherheit ist Kernaufgabe des Staates. Er muss laufend die Sicherheitslage beurteilen und im Rahmen seiner Ressourcen die entsprechenden Massnahmen treffen, um die Sicherheit aller bestmöglich zu gewährleisten. Dies machen unsere Behörden seit langem: Die grossen Aufwendungen von Kantonspolizei und Rettung kommen allen Gruppierungen unserer Gesellschaft zugute.

Darüber hinaus hat im speziellen Fall der jüdischen Gemeinde die Kantonspolizei seit vielen Jahren einen engeren Kontakt mit deren Vertretern als mit jeder anderen Minderheit. Es wurde eine zentrale Anlaufstelle (sogenannter Single Point of Contact) definiert, an welche sich die jüdische Gemeinde für alle sicherheitsrelevanten Anliegen und Fragen wenden kann. Bei jüdischen Feierlichkeiten markiert die Polizei vor Ort Präsenz. Sämtliche jüdischen Örtlichkeiten wurden inventarisiert, es wurden entsprechende Einsatzdispositive erstellt und alle notwendigen Kontaktadressen hinterlegt.

Alle diese Massnahmen sind notwendig und richtig. Nachvollziehbar ist aber auch, dass sich unsere jüdischen Mitbürger, beeinflusst durch schreckliche Ereignisse in ganz Europa, dennoch nicht genügend gesichert fühlen.

Unser Regierungsrat Baschi Dürr hat deshalb in Gesprächen mit der jüdischen Gemeinde in Aussicht gestellt, dass sich der Kanton mit CHF 500'000 an baulichen Investitionen in die Sicherheit der jüdischen Gemeinde beteiligt. Es darf festgehalten werden, dass der Kanton Basel-Stadt mit allen oben genannten Massnahmen und dieser Investitionsbeteiligung deutlich mehr zum Schutz der jüdischen Gemeinde unternimmt als andere Städte und Kantone in der Schweiz. Darüber hinaus hat der Regierungsrat erst kürzlich dem Grossen Rat einen Massnahmenplan gegen Radikalisierung und Terrorismus überwiesen, in dem er Investitionen in Höhe von fast 4,5 Millionen Franken beantragt, um bestmöglich für ein Szenario gerüstet zu sein, mit welchem wir hoffentlich nie konfrontiert sein werden. Auch diese Grossinvestition erhöht die Sicherheit der jüdischen Gemeinde.

Ungeachtet all dessen bleibt leider die Tatsache bisher noch ungelöst, dass die Israelitische Gemeinde Basel (IGB) ein Defizit von rund CHF 800’000 tragen muss. Diese Kosten sind unter anderem zurückzuführen auf Sicherheitskosten durch private Sicherheitsdienste, welche die IGB zusätzlich zu den polizeilichen Sicherheitsmassnahmen engagiert hat. Dies hat zu einer finanziellen Schieflage der IGB geführt. Das kann uns nicht kalt lassen. Aber nicht immer ist die schnellste Reaktion die Beste.

Schnell waren Vorstösse auf dem politischen Tapet, die sich bei näherem Hinsehen leider als ungeeignet erwiesen. So sollte aufgrund eines eingereichten vorgezogenen Budgetpostulats der Kanton einfach die Sicherheitskosten übernehmen.

Lassen Sie mich genauer erklären, wieso ich das rechtsstaatlich höchst problematisch finde. Es besteht breiter Konsens darüber, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt und auch in Zukunft beim Staat liegen soll. Nur er entscheidet darüber, welche Sicherheitsmassnahmen angemessen und von der Gesamtheit der Steuerzahler gemeinsam zu tragen sind. Wer anderes als demokratisch legitimierte Institutionen soll sonst darüber entscheiden, wie die Sicherheitslage zu beurteilen ist und welche Massnahmen aufgrund dessen zu treffen und wann solche Massnahmen aufgrund einer Entspannung der Lage auch wieder zurückzufahren sind? Ein allfälliger Entscheid, dass der Kanton zum ersten Mal überhaupt privat beschlossene Sicherheitsmassnahmen finanziert, braucht deshalb zumindest eine entsprechende gesetzliche Grundlage, die zuerst geschaffen werden müsste. Wir entschieden uns deshalb dazu, diesen Vorstoss abzulehnen.

Ebenso problematisch war ein im Februar behandeltes Budgetpostulat, welches eine Erhöhung des Personalaufwandes der Kantonspolizei um eine Million Franken für das Jahr 2019 forderte. Hierbei übersah der Postulant, dass es unrealistisch ist innert eines Jahres eine entsprechende Anzahl Polizisten anzustellen, zumal diese erst ausgebildet werden müssen. Auch hier entschieden wir uns dazu, den Vorstoss abzulehnen.

Mit der Ablehnung der beiden Vorstösse waren wir jedoch keinen Schritt weiter, weshalb wir uns in der Verantwortung sahen, einen besseren Vorschlag zu erarbeiten, der auch rechtstaatlich vertretbar ist. Deshalb habe ich mit der Kommissionspräsidentin der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rates eine Motion ausgearbeitet. Diese bittet den Regierungsrat, drei Punkte zu prüfen:

  1. Eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass an Kirchen und Religionsgemeinschaften Staatsbeiträge entrichtet werden können, wenn eine Gefährdungslage vorliegt, die staatlichen Mittel verfügbar sind (es ist also stets zu berücksichtigen, welche Ressourcen dem Staat zur Verfügung stehen) und Schutzmassnahmen geeignet sind (jede Massnahme muss also darauf geprüft werden, ob sie objektiv tatsächlich zur Sicherheit beiträgt). Damit bliebe der Entscheid, ob eine Gefährdungslage vorliegt, beim Staat.
  2. Eine fixe Polizeipräsenz zu gewissen Zeiten bei exponierten jüdischen Institutionen, die möglicherweise über die bereits heute bestehende Präsenz hinaus geht.
  3. Die Einrichtung einer institutionalisierten Task Force zwischen Kantonspolizei und jüdischer Gemeinde, um den Austausch über die Sicherheits- und Bedrohungslage zu intensivieren.

Die Motion wird in der Juni-Sitzung des Grossen Rates behandelt. Wir sind überzeugt, dass sie eine Mehrheit finden wird und wir damit einen konstruktiven und geeigneten Vorschlag unterbreitet haben, um die Situation der IGB nachhaltig zu lösen.

 

Bild: Web IGB