Eiszeit in der Parkplatzpolitik. Motion betreffend Anpassung der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung. Die Verdoppelung der Gebühren der Anwohnerparkkarten sind nicht akzeptabel.

FDP Grossrat Christophe Haller kritisiert den Entscheid des Regierungsrates die Gebühren für Anwohnerparkkarten mehr als zu verdoppeln und zudem die Möglichkeit abzuschaffen, dass Anwohner eine zusätzliche Parkkarte in der angrenzenden Zone erwerben können. Er fordert den Regierungsrat per Motion dazu auf, den Entscheid umgehend rückgängig zu machen. Die Massnahmen treffen  speziell die Anwohner mit tieferen Einkommen, die auf das Auto angewiesen sind. Die Anwohner sind aber nicht dafür verantwortlich, dass wir mitterweile in den meinsten Quartieren in Basel einen zu hoher Parkierungsdruck haben.

Von Christophe Haller, Grossrat 

Die vom Regierungsrat am 30. Oktober 2018 vorgestellten Anpassungen an der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (PRBV) wollen unter anderem für die einheimische Bevölkerung die Gebühren für Anwohnerparkkarten mehr als verdoppeln und zudem die Möglichkeit abschaffen, dass Anwohner eine zusätzliche Parkkarte in der angrenzenden Zone erwerben können.

Diese Massnahmen sind weder sozial- noch wirtschaftspolitisch sinnvoll. Zudem widersprechen sie dem Volksentscheid von 2010, bei dem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern auch wegen zu hoher Gebühren die entsprechende Vorlage zur Parkraumbewirtschaftung ablehnten.

Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, die PRBV so anzupassen respektive beschlossene Anpassungen sofort rückgängig zu machen, dass mit Wirkung ab 1. Januar 2019 die Jahresgebühren für Anwohnerparkkarten auf CHF 140.- festgesetzt werden (respektive § 13 Abs. 1 lit. a PRBV nicht geändert wird) und Anwohner wie bisher (§ 5 Abs. 3 lit. b PRBV) die Möglichkeit erhalten, eine zusätzliche Parkkarte in einer angrenzenden Zone zu erwerben.

Zur Motion

 

Bild: Henning Hraban Ramm pixelio.de