In einer ersten Einschätzung befürwortet die FDP die Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck, welche der Spitalgruppe die notwendige Flexibilität auf dem Gesundheitsmarkt überlässt. Eine Beteiligung von maximal 30 Prozent durch gemeinnützige Dritte an dieser Aktiengesellschaft erscheint nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um die hohen Investitionskosten im Gesundheitsbereich breiter zu verteilen. Forderungen nach einer anderen Rechtsform aus ideologischen Gründen erteilt die FDP eine klare Absage.
Die vorgeschlagenen Beteiligungsverhältnisse basierend auf den Substanzwerten der heutigen Spitalunternehmen ist für die FDP ein zentraler Bestandteil des vorgeschlagenen Projektes. Die unterschiedliche Grösse der beiden Spitalunternehmen muss sich zwingend im Beteiligungsverhältnis wiederspiegeln. Gleichzeitig haben die Regierungen beider Basel mit einem qualifizierten Mehr für wichtige Beschlüsse einen gangbaren Weg gefunden, um die Mitsprache des Kantons Basel-Landschaft dennoch sicherzustellen.
Kritisch steht die FDP einem Anschluss an die Pensionskasse Basel-Stadt mit Teilkapitalisierungs-System gegenüber. Sie wird im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens detailliert prüfen, ob diese Lösung sinnvoll und finanziell tragfähig ist.
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