FDP Kleinbasel verlangt per Motion eine Anpassung der Bezugsrechte von Anwohnerparkkarten, damit gewerbliche Pikettfahrzeuge wieder bei der Wohnadresse des Handwerkers stationiert werden können.

Mit der Anpassung der Bezugsrechte in der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (PRBV § 5) wollte man verhindern, dass Privatpersonen für mehr als ein Fahrzeug eine Anwohnerparkkarte beantragen können. Was bei dieser Anpassung scheinbar nicht berücksichtigt wurde, ist, dass viele Angestellte von Gewerbebetrieben, die z.B. auch im Pikettdienst arbeiten, als Halter des Geschäftsfahrzeuges eingetragen sind. Mit der Limitierung der Bezugsrechte für Anwohnerparkkarten auf nur noch 1 Fahrzeug pro Person ist es nicht mehr möglich, solche Pikettfahrzeuge bei der Wohnadresse mit einer Anwohnerparkkarte zu stationieren, wenn der Handwerker gleichzeitig noch ein privates Auto hat.

Von Daniel Seiler, Präsident FDP Kleinbasel

Für den Fall eines Piketteinsatzes z.B. bei einem Wasserschaden, ist es wichtig, dass der Handwerker rasch vor Ort sein kann. Daher macht es durchaus Sinn, dass für diese Fälle das Pikettfahrzeug so nahe als möglich bei der Wohnadresse des Handwerkers stationiert ist und nicht im Unternehmen.

Die FDP Kleinbasel wurde aus Gewerbekreisen auf dieses Problem hingewiesen. Diese Regelung ist weder effizient noch nachhaltig. Mit der neuen Regelung muss der Handwerker zuerst ins Geschäft fahren und das Pikettfahrzeug holen. Damit geht kostbare Zeit verloren und es entstehen auch ungewollte Mehrkilometer. 

Die Motion wurde durch Peter Bochsler eingereicht, von 37 weiteren Grossrätinnen und Grossräten unterzeichnet und fordert vom Regierungsrat eine entsprechende Anpassung der Parkplatzverordnung, damit Pikett- und Gewerbefahrzeuge von der „1-Fahrzeug-Regelung“ ausgenommen werden.