Neue Bodeninitiative – Was will sie?

Am 28. Februar 2016 stimmt das Basler Stimmvolk über die neue Bodeninitiative ab; neu, da es bereits eine frühere ähnlich lautende Initiative gab, die von den gleichen Initianten eingereicht und zurück gezogen wurde, nachdem der Grosse Rat jene zur Ablehnung empfahl.

von Andreas Zappalà
Fraktionspräsident der Grossratsfraktion der Basler FDP
Einwohnerrat Riehen
Präsident der FDP Riehen

Dem Kanton Basel-Stadt soll es nicht mehr erlaubt sein, Immobilien zu verkaufen. Dies gilt auch für Liegenschaften, die er eigentlich für die Erfüllung einer staatlichen Aufgabe nicht mehr benötigt. Die Initiative sieht allerdings eine Ausnahme vor: Ein Verkauf soll dann erlaubt sein, „wenn die Nettoveränderung von vergleichbaren Immobilien jeweils über 5 Jahre ausgeglichen oder positiv ist“. Das heisst nichts anderes, als dass der Kanton Liegenschaften kaufen muss, wenn er eine Liegenschaft verkauft hat. Unter dem Strich darf er in einer Vergleichsperiode von 5 Jahren nicht weniger Liegenschaften besitzen als bei Beginn dieser Zeitspanne. Kein Verkaufsfall stellt die Abgabe im Baurecht dar. Die Initiative sieht sogar ausdrücklich vor, dass der Kanton Immobilien an Dritte zur Nutzung, insbesondere im Baurecht, abgeben kann.

Die FDP-Fraktion hat sich bei der Beratung im Grossen Rat dezidiert gegen die Initiative ausgesprochen. Sie ist der Meinung, dass der Staat nicht mehr Liegenschaften besitzen sollte, als er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Der aktuelle Gebäudebestand würde beim Kanton zementiert und er würde seinen im Vergleich zu anderen Kantonen bereits heute schon sehr grossen Liegenschaftsbesitz nur weiter vermehren. Der Kanton soll auch nicht in Fesseln gelegt werden; wenn es dem Regierungsrat als opportun oder sinnvoll erscheint, zum Beispiel zum Schuldenabbau, soll er Liegenschaften frei und ohne Beschränkung veräussern dürfen.