Rechtswidriges Verhalten der Basler Regierung unterwandert den Rechtsstaat.

Am Donnerstag 18 April 2019 berichtete die Basler Zeitung mit Verweis auf den Sprecher des Regierungsrats, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt an das Staatssekretariat für Migration SEM zu gelangen beabsichtigt. Die Regierung beantragt dem SEM den sogenannten Selbsteintritt der Schweiz für einen afghanischen Flüchtling. Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rückführung nach Österreich vorsieht, dürfte dieser Antrag laut dem JSD-Sprecher aber keine realen Chancen haben. Aus diesem Grunde wolle der Regierungsrat dem Bund ebenfalls mitteilen, dass bei einer Ablehnung dieses Antrags der Kanton die Überstellung nach Österreich nicht vollziehen werde.

Dominik Tschudi, Advokat in Basel und Delegierter der FDP Schweiz

Der Fall hat folgenden Hintergrund: Ein Afghane, der von sich selbst behauptet, minderjährig zu sein aber über keine amtlichen Ausweise verfügt, stellte ein Asylgesuch in Österreich, welches abgelehnt wurde. In der Folge beantragte er auch in der Schweiz Asyl. Untersuchungen zu seinem Alter ergaben, dass der Asylbewerber volljährig ist, weswegen sein Asylgesuch auch in der Schweiz abgelehnt und die Rückführung nach Österreich angeordnet wurde. Den dagegen erhobenen Rekurs lehnte das Bundesverwaltungsgericht ab.

Aufgrund der Vorgeschichte des jungen Mannes als Kindersoldat in der iranischen Armee, die zwar nicht dokumentiert ist, überwies der Grosse Rat dem Regierungsrat eine Petition seiner Petitionskommission, die den humanitären Selbsteintritt der Schweiz forderte. Dies würde bedeuten, dass die Schweiz den Mann entgegen den Dublin-Vorschriften nicht in das Erstasylland Österreich zurückschafft, sondern den Asylbewerber freiwillig bei sich aufnimmt. Die Kosten hierfür lägen gemäss der Berichterstattung der BaZ bei knapp 128‘000 Franken.

Die Basler Regierung hat nun entschieden, diesen Selbsteintritt beim SEM entsprechend der unverbindlichen Petition des Grossen Rates zu beantragen. Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rückführung nach Österreich vorsieht, dürfte dieser Antrag laut dem JSD-Sprecher aber keine realen Chancen haben. Aus diesem Grunde wolle der Regierungsrat dem Bund ebenfalls mitteilen, dass bei einer Ablehnung dieses Antrags der Kanton die Überstellung nach Österreich nicht vollziehen werde.

Dieser Beschluss der Basler Regierung ist aus rechtsstaatlicher Sicht unverständlich und unvertretbar. Die Basler Regierung kündigt damit an, sich nicht an das Bundesrecht halten zu wollen und ein rechtskräftiges Gerichtsurteil nicht zu vollstrecken. Damit droht sie nicht nur das Prinzip der Gewaltenteilung zu verletzen und den Rechtsstaat zu unterwandern, sondern würde auch einen beispiellosen Präzedenzfall schaffen. Alle Bewohner unseres Landes konnten bis anhin darauf vertrauen, dass geltendes Recht sowie rechtskräftige Urteile durch Regierung und Gerichte umgesetzt und zum Durchbruch verholfen werden. Es ist zwar richtig, dass auch humanitäre Gesichtspunkte im Falle eines Ermessensentscheids zu beachten sind; ein solcher liegt aber hier gar nicht vor, zumal das Ermessen in einem solchen Fall nicht bei der Basler Regierung, sondern beim zuständigen Gericht läge. Die Basler Regierung ist in diesem Fall salopp gesagt nur „Befehlsempfänger“, bzw. Vollzugsbehörde. Sie hat den Entscheid des Bundes einfach umzusetzen, da der Asylbereich nicht in der Kompetenz der Kantone liegt. Sollte sich die Basler Regierung tatsächlich weigern, ein rechtskräftiges Urteil umzusetzen, könnte in Zukunft auch jeder andere Rechtsunterworfene zu Recht eine solche rechtswidrige Sonderbehandlung verlangen.

Dass der Kanton Basel-Stadt dadurch Bundesrecht verletzen würde, ist offensichtlich. Der Bund wäre in dieser Situation grundsätzlich zur eigenständigen Exekution berechtigt, um den rechtswidrigen Zustand wiederherzustellen. Es wäre also denkbar, dass der Bund die Rückschaffung als Ersatzvornahme selbständig durchführt und diese danach dem Kanton Basel-Stadt in Rechnung stellt.

Ein solcher Vorfall wäre äusserst peinlich, muss der Bund doch in der Regel nie bei Kantonen einschreiten, da sich diese in aller Regel an das Recht halten, was in einem Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte und zudem auch von jedem Bürger einverlangt wird. Die Basler Regierung untergräbt damit nicht nur den Rechtsstaat, sondern gibt sich selbst der Lächerlichkeit preis.