Wann bin ich sicher?

Nie, denn es gibt keine 100%ige Sicherheit. Sicherheit ist vielmehr eine Frage des Gefühls. Die einen fühlen sich sicher, wenn an jeder Strassenecke eine Videokamera installiert ist, und andere fühlen sich in videoüberwachten Strassen unsicher, weil Überwachungskameras keine Schläger festnehmen können. Unsicher fühlt und ist man aber auch, wenn man das Ziel von Hassreden ist, weil Hassreden - vor allem wenn sie von Leitungspersonen verbreitet werden - Schlägertypen zu brutalen Taten motivieren können. Öffentlicher Aufruf zu Hass oder Diskriminierung wegen der Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung ist verboten (Art. 261bis StGB) und nicht durch die Rede- oder Religionsfreiheit geschützt. Juden- und Schwulenhass ist verboten, auch wenn er unter dem Deckmantel von Kultur (MultiKulti von Parallelgesellschaften) daherkommt. Die Basler FDP hält in ihrem Parteiprogramm fest: „Extremismus, Parallelgesellschaften, Antisemitismus und Homophobie werden nicht durch wegschauen gelöst“.

Ich habe diese Haltung in den Runden Tisch der Religionen beider Basel (RTRel) getragen und angeregt, dass die Kantonale Verwaltung ein Merkblatt zum Thema Diskriminierung in und durch Religionsgemeinschaften erarbeite. Der RTRel wird voraussichtlich am 13.10.20 eine vielsprachige Empfehlung an religiöse Leitungspersonen verabschieden, in der steht: „Das Zitieren religiöser Textstellen mit diskriminierendem Inhalt kann als strafbare Äusserung gelten, wenn sich der Inhalt gegen Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung richtet, diese in religiösen Versammlungen stattfindet und von der Leitungsperson zum Aufruf einer diskriminierenden Haltung oder sogar Hass benutzt wird“. Diese Empfehlung soll präventiv verhindern, dass (Wander-)Prediger straffällig werden, weil in ihren Ursprungskulturen Antisemitismus und Homophobie zur Tagesordnung gehören.

Rolf Stürm, Grossratskandidat FDP Basel-Stadt