Basler FDP lehnt Lohnabzugsverfahren dezidiert ab Keine zusätzliche Bürokratie für Unternehmen

Die Basler FDP.Die Liberalen lehnt den Vorschlag zur Änderung des Steuergesetzes und namentlich das angestrebte Lohnabzugsverfahren dezidiert ab und hat dies in ihrer heute eingereichten Vernehmlassungsantwort klar zum Ausdruck gebracht. Nach Ansicht der FDP ist diese Massnahme rechtlich fragwürdig und kann das angestrebte Ziel einer Vermeidung von Betreibungen und Steuerausfällen nicht erreichen. Die Vorlage führt zudem zu einer völlig unverhältnismässigen zusätzlichen Belastung der Arbeitgeber und zu einer Entmündigung der Steuerzahler.

Der Steuerzahler hat bereits heute die Möglichkeit, einen Dauerauftrag zur regulären Begleichung seiner Steuerschuld in Auftrag zu geben. Insofern der Lohnabzug freiwillig ist, steht zu befürchten, dass dieselben Bürger, die keinen Dauerauftrag benutzen, auch vom Lohnabzug keinen Gebrauch machen werden. Selbst wenn dem Steuerzahler dieser minimale Aufwand abgenommen würde, so entbindet dies die Bürger nicht einer Finanzplanung für ihre übrigen Verpflichtungen. So bleiben namentlich die Steuerverpflichtungen auf Gemeinde- und Bundesebene von der geplanten Massnahme ausgenommen.

 

Die Vorlage hält fest, dass mit der Umsetzung jährliche Mehrkosten von 2.4 Mio. CHF und einmalige Umsetzungskosten von 2.6 Mio. CHF verbunden wären. Ferner würde diese neue Regulierung Basler Unternehmen zusätzlich mit einem Mehrfachen dieses Betrages administrativ und finanziell belasten. Unternehmen, die ohnehin bereits durch den starken Franken, den zunehmenden Einkaufstourismus und der steigenden Regulierung unter Druck sind. Die notwendige Anpassung der Buchhaltung sowie der Kontrollmassnahmen, um ein reibungsloses und genaues Lohnabzugsverfahren gewährleisten zu können würde zu Mehraufwänden führen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

 

Als liberale Partei legt die FDP Wert darauf, dass im Verhältnis zum Staat den Bürgern die grösstmögliche Freiheit belassen wird. Die vorliegende Gesetzesrevision stellt sämtliche Steuerpflichtige unter den Generalverdacht, unfähig oder unwillig zu sein, ihre Steuerpflicht fristgerecht zu erfüllen und versucht sie zu Steuervorauszahlungen zu verpflichten. Sie können sich zwar dem Verfahren entziehen, aber lediglich durch ein explizites „opting-out“. Wegen einiger säumiger Zahler entmündigt also das Lohnabzugsverfahren alle Steuerpflichtigen, obwohl die meisten ihre Steuerschulden ordnungsgemäss bezahlen.

 

Kontakt:

Stephan Mumenthaler, Präsident der Fachkommission für mehr und bessere Arbeitsplätze, 079 593 91 63

Luca Urgese, Parteipräsident, 079 384 07 07

Der Steuerzahler hat bereits heute die Möglichkeit, einen Dauerauftrag zur regulären Begleichung seiner Steuerschuld in Auftrag zu geben. Insofern der Lohnabzug freiwillig ist, steht zu befürchten, dass dieselben Bürger, die keinen Dauerauftrag benutzen, auch vom Lohnabzug keinen Gebrauch machen werden. Selbst wenn dem Steuerzahler dieser minimale Aufwand abgenommen würde, so entbindet dies die Bürger nicht einer Finanzplanung für ihre übrigen Verpflichtungen. So bleiben namentlich die Steuerverpflichtungen auf Gemeinde- und Bundesebene von der geplanten Massnahme ausgenommen.

 

Die Vorlage hält fest, dass mit der Umsetzung jährliche Mehrkosten von 2.4 Mio. CHF und einmalige Umsetzungskosten von 2.6 Mio. CHF verbunden wären. Ferner würde diese neue Regulierung Basler Unternehmen zusätzlich mit einem Mehrfachen dieses Betrages administrativ und finanziell belasten. Unternehmen, die ohnehin bereits durch den starken Franken, den zunehmenden Einkaufstourismus und der steigenden Regulierung unter Druck sind. Die notwendige Anpassung der Buchhaltung sowie der Kontrollmassnahmen, um ein reibungsloses und genaues Lohnabzugsverfahren gewährleisten zu können würde zu Mehraufwänden führen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

 

Als liberale Partei legt die FDP Wert darauf, dass im Verhältnis zum Staat den Bürgern die grösstmögliche Freiheit belassen wird. Die vorliegende Gesetzesrevision stellt sämtliche Steuerpflichtige unter den Generalverdacht, unfähig oder unwillig zu sein, ihre Steuerpflicht fristgerecht zu erfüllen und versucht sie zu Steuervorauszahlungen zu verpflichten. Sie können sich zwar dem Verfahren entziehen, aber lediglich durch ein explizites „opting-out“. Wegen einiger säumiger Zahler entmündigt also das Lohnabzugsverfahren alle Steuerpflichtigen, obwohl die meisten ihre Steuerschulden ordnungsgemäss bezahlen.

 

Kontakt:

Stephan Mumenthaler, Präsident der Fachkommission für mehr und bessere Arbeitsplätze, 079 593 91 63

Luca Urgese, Parteipräsident, 079 384 07 07