Basler FDP will keine «Kinderbuggy»- Verordnung

Die Basler FDP.Die Liberalen hat heute ihre Vernehmlassungsantwort zur Veloparkplatzverordnung eingereicht. Sie kritisiert die vorgesehenen unnötigen neuen Auflagen, welche eine detailliert geregelte Pflicht zur Erstellung von Abstellflächen für Velos, Mofas, Kinderwagen und Kinderfahrzeuge vorschreiben sollen.

Es ist für die FDP nicht ersichtlich, weshalb Haus- und Liegenschaftseigentümern vorzuschreiben ist, wie viele Abstellplätze für Mitarbeiter und Mieter auf privatem Grund zur Verfügung gestellt werden sollen. Es kommen neue Auflagen auf den Hauseigentümer bei Instandhaltung und Sanierung seiner Liegenschaft hinzu. Der Hauseigentümer wird also ein weiteres Mal in seiner Entscheidungsfreiheit eingeengt. Es ist nicht auszuschliessen, dass er wegen dieser neuen Verpflichtung von einer an und für sich sinnvollen Investition aus Kosten- und anderen Gründen absieht.

 

Die FDP warnt zudem davor, Abstellplätze für Velos und Mofas auf Allmend mit Verweis auf die Verordnung abzuschaffen. Infrastrukturlösungen sind Aufgabe der öffentlichen Verwaltung und sollten nicht einfach auf Privatbetriebe und Hauseigentümer abgewälzt werden.

 

Der Vollzug der bestehenden Richtlinie aus dem Jahr 1992 hat bis heute problemlos funktioniert. Daran sollte festgehalten werden.

 

Völlig absurd und aufgrund der gesetzlichen Grundlagen auch nicht zwingend ist eine Regelung für Kinderwagen und Kinderfahrzeuge. Einerseits war eine solche Regelung nicht Gegenstand der parlamentarischen Diskussion bei der Änderung des Bau- und Raumplanungsgesetzes, andererseits gebietet es der gesunde Menschenverstand, auf eine staatliche Regelung zu verzichten und bei Kinderwagen und Kinderfahrzeugen die bisherige Handhabung ohne Regelung auf Verordnungsebene fortzuführen. Basel-Stadt braucht keine «Kinderbuggy»-Verordnung!

 

Kontakt:
Daniel Seiler, Vizepräsident, 076 343 02 14