Tagesbetreuungsgesetz: FDP begrüsst Wahlfreiheit, lehnt aber Mehrkosten ab Vermittlungs- und Informationsstelle soll ausgegliedert werden

Die Basler FDP.Die Liberalen begrüsst in ihrer Vernehmlassung zur Revision des Tagesbetreuungsgesetzes die Grundidee, das heute bestehende System zu vereinfachen und zu entflechten sowie der Wahlfreiheit der Eltern grösseres Gewicht beizumessen. Leider wird dieser berechtigten Grundidee im konkreten Entwurf ihrer Meinung nach zu wenig Rechnung getragen. Es ist aus Sicht der FDP nicht vernünftig begründbar, weshalb es aufgrund der Revision zu Mehrkosten kommen soll. Vielmehr bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, wie die Kosten reduziert und das Angebot dennoch ausgebaut werden kann. Die FDP fordert daher eine gründliche Überarbeitung des Ratschlagentwurfes. Im Vordergrund soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Basel stehen, um so die Selbständigkeit von Eltern und deren Unabhängigkeit von Zahlungen des Staates zu sichern.

 

Die Totalrevision des Tagesbetreuungsgesetzes böte viele Ansätze für eine regulatorische und damit auch finanzielle Entlastung von Betreibern, Kanton und Leistungsbezügern. Durch Reduktion der Komplexität der Abläufe und der Anzahl involvierter Organisationen, einen generellen Abbau der Bürokratie sowie die Schaffung von Transparenz über die Betreuungs-Angebote und Prozesse sind Einsparungen möglich. Wenn beispielsweise der Entwurf von Wahlfreiheit für Eltern und finanzieller Gleichbehandlung spricht, ist nicht einzusehen, dass Eltern die Information über freie Plätze, Wartelisten und Preisgestaltung 2-3 Wochen später als andere Beteiligte (Betreiber und Vermittlungsstelle) erhalten sollen. Der Gesetzesentwurf atmet hier noch zu sehr den Geist des Primates staatlicher Stellen und Angebote.

 

Es wäre heute geradezu simpel, Eltern eine Online-Plattform mit Informationen über alle beteiligten Kindertagesstätten, freie Plätze, Wartelisten und Preise zur Verfügung zu stellen. Eltern wären in der Lage einen Betreuungsplatz für ihr Kind selbst zu suchen. Eine staatliche Vermittlungsstelle braucht es nicht. Sie sollte als Koordinationsstelle aus der Verwaltung ausgegliedert und von den beteiligten Tagesbetreuungsstätten getragen werden.

 

Es ist für die FDP nicht verständlich, weshalb der Ratschlagsentwurf zwar einzelne Modelle aus anderen Kantonen aufführt, hierbei jedoch oberflächlich bleibt oder bestimmte Modelle gar aussenvor lässt. So wird beispielsweise das Luzerner Modell von Kinderbetreuungsgutscheinen, dessen Prüfung die FDP bereits früher in einem Vorstoss gefordert hatte (vgl. Motion 14.5564 Stephan Mumenthaler und Konsorten betreffend der Einführung von Kinderbetreuungsgutscheinen (Modell Luzern)) gar nicht erst geprüft. Dies obwohl es dort von 75% der Stimmberechtigten gutgeheissen wurde und zugleich zu Kostensenkungen und einem Angebotsausbau führte.

Die FDP fordert daher eine gründliche Überarbeitung des Ratschlagentwurfes hin zu einer Fassung, welche keine Mehrkosten beinhaltet und auch Alternativmodelle wie das Luzerner Modell einer seriösen Prüfung unterzieht. Die sich bietende Gelegenheit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf grundlegend zu stärken sollte nicht verpasst werden.

 

Kontakt:

Nadine Gautschi, Vizepräsidentin, 079 216 01 13