Die FDP sieht den vorliegenden Entwurf als grosse Chance für eine möglichst liberale Auslegung des Gesetzes über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG), welche unbedingt wahrzunehmen ist. Die FDP sieht daher in zahlreichen Bereichen Verbesserungspotential, welches sie im Rahmen ihrer Vernehmlassungsantwort dargelegt hat.
So fordert sie beispielsweise im Zusammenhang mit der Boulevardmöblierung die Umstellung von verbindlichen Richtlinien auf Empfehlungen. Die Diskussion über Holzbänke an der Rheingasse hat gezeigt, dass die aktuelle Regelung überholt und anpassungsbedürftig ist. Weiter fordert die FDP klare Definitionen von sogenannter Boulevardgastronomie, ein rechtsverbindlicheres Meldeverfahren bei Veranstaltungen sowie möglichst einfache Regelungen bei gastronomischen Angeboten mobiler Verkaufsstände.
Verbesserungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten sieht die FDP in Bezug auf die Thematik der Plakatierung sowie dem öffentlichen Werben mittels Drucksachen und Werbemitteln. Hier ist nicht einzusehen, warum letztere verboten bleiben sollen, wenn doch bereits andere Schweizer Städte erfolgreich mit einem einfachen Bewilligungsmodell solche Möglichkeiten vorsehen.
Die FDP fordert, dass die Regierung die Chance für eine einfache und liberale Ausgestaltung der Verordnung nutzt. Mehr Augenmass, weniger Paragraphen – die konsequente Anwendung dieses Prinzips führt letztendlich für die ganze Stadt zu einen signifikanten Mehrwert.
Kontakt:
Christian C. Moesch, Grossrat, 079 239 99 78