Vorstand

Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ und führt die Partei. Ihm stehen alle Aufgaben zu, für die kein anderes Organ ausdrücklich zuständig ist. Namentlich behandelt er die Behandlung aktueller politischer Geschäfte, verabschiedet Vernehmlassungsantworten oder koordiniert die Tätigkeit der internen Organe.

Er setzt sich zusammen aus maximal zehn von der Generalversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern. Weiter gehören ihm von Amtes wegen die in die eidgenössischen Räte und in den Regierungsrat gewählten Parteimitglieder sowie die Präsidentin oder der Präsident der Grossratsfraktion an.