Die FDP Basel-Stadt hat eine Motion eineigereicht, in der sie Rückvergütungen von kantonalen Überschüssen an steuerzahlende Privatpersonen fordert. Angesichts der kontinuierlich positiven Ergebnisse in der Staatsrechnung des Kantons Basel-Stadt, die sich im Zeitraum von 2012 bis 2022 auf beachtliche CHF 3.07 Mrd. summierten, stellt sich die Frage, ob diese Überschüsse nicht zumindest teilweise an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden sollten. Der Vorstoss wurde von zahlreichen Grossräten von SVP bis GLP mitunterzeichnet.

Trotz Steuersenkungen im Rahmen des Steuerpakets letztes Jahr bleibt die Belastung für natürliche Personen insbesondere im Vergleich zu anderen Kantonen hoch. Die FDP ist deshalb der Ansicht, dass eine weitere Entlastung der Bevölkerung notwendig ist und sieht in einer Rückvergütung einen ersten Lösungsansatz zur Entlastung. Eine entsprechende Umsetzung wäre ein Schritt zur finanziellen Beteiligung der Steuerzahlenden am wirtschaftlichen Erfolg des Kantons.


Eine soeben erschienene Publikation von Avenir Suisse hat das Phänomen positiver Budgetabweichungen und Haushaltsüberschüsse untersucht und die Rückzahlung von kantonalen Überschüssen analysiert. Die Schlussfolgerung dieser Analyse ist, dass eine Steuerrückvergütung aus finanzieller Sicht risikoarm und in Ergänzung mit den jeweiligen kantonalen Schuldenbremsen umsetzbar ist. Sie wäre zudem eine einfache, schnelle und flexible Möglichkeit, die Steuerzahlenden an einer positiven finanziellen Entwicklung ihres Kantons teilhaben zu lassen.


Angesichts dieser Erkenntnisse beauftragen die Unterzeichner der Motion den Regierungsrat, eine entsprechende Umsetzung auszuarbeiten und die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Parameter für die Umsetzung sollen folgende Punkte berücksichtigen:
•    Ausschüttungen erfolgen nur, wenn die Netto-Schuldenquote des Kantons negativ ist.
•    Ausschüttungen erfolgen im Umfang des erzielten Überschusses abzüglich eines Sockelbeitrags von maximal 20% des Überschusses, der dem Brutto-Schuldenabbau dient.
•    Ausschüttungen erfolgen an die steuerzahlenden Privatpersonen im Verhältnis zu ihrem persönlichen Steueraufkommen im entsprechenden "Überschussjahr".
•    Ausschüttungen erfolgen ausschließlich in Form von Steuergutschriften (außer bei Wegzug von Ausschüttungsberechtigten).


Die FDP ist überzeugt, dass mit der Umsetzung der Motion und der Implementierung einer Überschussrückvergütung der Kanton Basel-Stadt schweizweit eine Pionierrolle einnehmen kann in der Umsetzung der finanziellen Entlastung seiner Steuerzahlenden.

 

Christian C. Moesch, Grossrat