Krankheitskosten sollen künftig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können

Vielleicht hat sich der eine oder die andere beim Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung gewundert, warum nach dem Erfassen der Krankheitskosten trotz allem im Einkommen nichts abgezogen wurde. Es ist so simpel wie aber auch verwunderlich: Krankheitskosten sind in Basel-Stadt – analog Bundesgesetz – erst dann abzugsfähig, wenn sie den Betrag von 5% des Nettolohns überschreiten. Ob dieser Betrag erreicht wird, hängt also ausschliesslich von der Höhe des Einkommens ab.

Die hohen Gesundheitskosten im Kanton Basel-Stadt führen dazu, dass wir bei den Krankenkassenprämien auch schweizweit ganz weit oben sind. Die hohe Krankenkassenprämien sind vor allem für Familien eine nicht unbedeutende Last, weswegen viele eine höhere Franchise beanspruchen, um die Kosten in einem annehmbaren Rahmen zu halten. Umso störender ist es deshalb, dass im Krankheitsfalle diese Kosten in den meisten Fällen nicht zumindest steuerlich absetzbar, da sie oftmals den Mindestbetrag nicht erreichen.

Aus diesem Grund habe ich eine Motion eingereicht, welche vorsieht, dass künftig sämtliche selbst zu tragenden Krankheitskosten vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können. Die Aufhebung des steuerlichen Selbstbehalts wäre übrigens kein Unikum in der Schweiz, zum Beispiel kennt auch unser Nachbarkanton Baselland keinen Mindestgrenzwert.

Die FDP.Die Liberalen ist erfreut, dass dieser Vorstoss im Parlament in der letzten Grossratssitzung an den Regierungsrat überwiesen werden konnte.

Christian C. Moesch, Grossrat