Gerichte
Die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten werden jeweils für sechs Jahre vom Volk gewählt. Die Richterinnen und Richter werden durch den Grossen Rat für dieselbe Amtsdauer gewählt.
Appellationsgericht
Das Appellationsgericht ist das oberste Gericht unseres Kantons. In Zivil- und Strafsachen überprüft es die Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte. Zudem ist es kantonales Verwaltungsgericht, d.h. kantonal erlassene Verfügungen können bei ihm letztinstanzlich angefochten werden. Schliesslich ist es Verfassungsgericht. Es setzt sich zusammen aus acht Gerichtspräsidenten und vierzehn Richtern.
Dr. Christoph Spenlé
Richter
Zivilgericht
Das Basler Zivilgericht ist die erste Instanz für Streitigkeiten im Zivilrecht. Es setzt sich zusammen aus zehn Gerichtspräsidenten und zwanzig Richtern.
lic. iur. Nico Baumgartner
Richter
Strafgericht
Das Strafgericht ist erstinstanzlich zuständig für alle Straftaten, die in unserem Kanton begangen werden. Es setzt sich zusammen aus zehn Gerichtspräsidenten und dreissig Richtern.
Dr. Monika Guth Eichner
Richterin
Dr. Markus Grolimund
Richter
MLaw Rafael Zeugin
Richter
Sozialversicherungsgericht
Das Sozialversicherungsgericht beurteilt alle Fälle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht (AHV, IV, EO, BVG, UVG etc.). Es ist zusammengesetzt aus drei Gerichtspräsidenten und fünfzehn Richtern.
lic. iur. Sabine Bammatter-Glättli
Richterin
Christian Müller
Richter