David Jennys Schlussrede als Präsident des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt

Wir danken David Jenny nach seiner letzten Plenumssitzung als Grossratspräsident herzlich für die souveräne Leitung und Repräsentation des Parlaments im vergangenen Jahr. Zum Wohle des Volkes war ihm die gute Parlamensarbeit stets oberstes Gesetz. Dies ist seine Schlussrede vom 19. Januar 2022 im Grossen Rat.


 

Sehr geehrte Frau Statthalterin
Geschätzte Ratskolleginnen und -kollegen
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident
Verehrte Damen und Herren Regierungsrätinnen und Regierungsräte
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Gerichtsrates
Sehr geehrte Mitarbeitende des Parlamentsdienstes
Sehr geehrte Medienvertreterinnen und Medienvertreter
Werte Damen und Herren Gäste zu Hause vor den Bildschirmen

Länger Gediente unter Ihnen erwarten zu Beginn der Schlussrede Kennzahlen, die für ein Präsidialjahr signifikant sind (1). Zwei der von mir erlebten Vorgänger im Amte haben über die Zunahme ihrer Biomasse berichtet. Mehrere haben Rechenschaft über die Zahl der besuchten Anlässe abgelegt, dass diesbezüglicher Rekordhalter Joël Thüring ist, mag Sie nicht überraschen. Falls ich den Ehrgeiz gehabt hätte, ihn zu übertreffen, hätte ich dies aufgrund eines Amtsantrittes mitten im zweiten Lockdown vergessen müssen. Ich präsentiere Ihnen daher eine neue Kennzahl: Die Anzahl Worte meiner Redemanuskripte, einschliesslich Antritts- und Schlussrede und der Rede heute Abend und der schon vorbereiteten Ansprachen bis Ende des Amtsjahres. Meine Assistentinnen haben, Stand 14. Januar 2022, 10:30 Uhr, genau 14'906 (2) Worte getippt. Ich bin wie Sie darauf gespannt, ob sich diese Kennzahl in den nächsten Jahren durchsetzen wird.

Die langen Stunden, in denen ich schweigend die Plenumssitzungen verfolgt habe, waren Gelegenheit, um über einige von Ihnen oft verwendete Begriffe und Formulierungen zu sinnieren. Zudem haben Ihre Debatten bei mir assoziativ aus dem Unterbewusstsein einige Begriffe und Themen heraufgespült. Von diesen habe ich willkürlich folgende sieben (3) herausgegriffen:

1. Dieses hohe Haus
Wenn in diesem Saal die Worte "dieses hohe Haus" ausgesprochen werden, so geschieht dies oft in einem bedeutungsschwangeren Ton (4). Zum Ausdruck gebracht wird, dass ein gewisses Verhalten dem Grossen Rat nicht würdig sei oder, dass die Regierung frühere Entscheide missachte. Dass ein Parlament sich in Häuser gliedern kann, wissen wir von der Mutter aller Parlamente: dieses kennt das Ober- und das Unterhaus. Dass im englischen Sprachgebiet ein Parlament als High House bezeichnet wird, ist mir nicht bekannt, hingegen richtet in London der High Court of Justice. In Deutschland und in Österreich scheint diese Redewendung mindestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gebräuchlich zu sein. Der deutsche Publizist Roger Willemsen hat über sein Jahr als Zuhörer im deutschen Bundestag unter dem Titel "Das Hohe Haus: Ein Jahr im Parlament" berichtet. Das Parlamentsmagazin des ORF nennt sich "Hohes Haus". In Wien wird offensichtlich das Gebäude, das das österreichische Parlament beheimatet, als Hohes Haus bezeichnet (5). Meine Anfrage an das Info-Team der Parlamentsdirektion in Wien zur Herkunft des Begriffes wurde innert Tagesfrist beantwortet. So war bis ins frühe 20. Jahrhundert hinein die Anrede "hoch" als Ausdruck der Referenz nicht nur für das Parlament, sondern auch für andere Institutionen (z.B. "Hohes Ministerium") oder Persönlichkeiten allgemein üblich. Die meisten Höflichkeitsformen sind verschwunden, der Begriff "Hohes Haus" ist erhalten geblieben. Die Weiterverweisung auf den entsprechenden Eintrag im Grimmschen Wörterbuch führt uns zu einem Fortsetzungsroman von Christoph Martin Wieland aus den Jahren 1774-1780. Dort führte der Philosoph Korax aus, dass er "die Aufmerksamkeit des Hohen Senats nicht ohne Not mit arithmetischen Subtilitäten ermüden wolle" (6). Ausgesprochen hat er dies bei den Abderiten, die als antike Schildbürger gelten. Da ich aber unbedingt vermeiden will, dass Sie zukünftig bei jeder Erwähnung "dieses Hohen Hauses" an Schilda oder Seldwyla denken, schliesse ich diesen Exkurs.

2. Auf dem Bock
Auch bei uns wird der Sitz, den ich heute zum letzten Mal innehätte, falls wir im Rathaus wären, als Bock bezeichnet. Dazu findet sich im Lexikon des Kantonsrates Zürich unter dem Stichwort "Spitznamen im Parlament" Folgendes (7): "Der "Bock" [bezeichnet] den Sitz der Präsidentin oder des Präsidenten". Er thront "an der höchsten Stelle im Ratssaal wie ein Steinbock über allem anderen. Die Sitzreihe vor ihm heisst "Vorbock". Diese Bezeichnung für die Reihe vor mir hat sich bei uns noch nicht durchgesetzt. Der Zürcher Kantonsrat kennt auch einen "Esel". So wird das Drehbuch bezeichnet. Dieses soll dem Präsidium "die nötige Sicherheit geben, um im gemütlichen Trott eines Esels durch die Sitzung führen zu können". Es stellen sich für mich nun zwei Fragen: Bei der Beratung des Jagdgesetzes wollte ich meinen Sitzplatz in Hochsitz umtaufen (8). Ob der Rollentausch vom zu jagenden Steinbock zum Jäger in einem Parlament zulässig ist? Ist der gemütliche Sitzungsleitungstrott eines Zürcher Esels gleichbedeutend mit dem Galopp seines Basler Pendants?

3. Paradigmenwechsel
Gewisse Begriffe haben bei uns von Zeit zu Zeit Hochkonjunktur. Manchmal werden alle möglichen Projekte als Leuchtturmprojekte charakterisiert. Das Bild des Leuchtturms ist auch im Binnenland Schweiz leicht verständlich. Zurzeit wird oft verkündet, mit einem bestimmten Beschluss werde ein Paradigmenwechsel vollzogen (9). Dieser Begriff ist für mich nicht so selbstverständlich wie der Leuchtturmvergleich. Ich habe daher zum in Basel erschienenen Historischen Wörterbuch der Philosophie gegriffen und den Artikel zum Stichwort "Paradigma" überflogen. Da ich davon ausgehe, dass die Kolleginnen und Kollegen, die bei uns vom Paradigmenwechsel sprechen, sich am ehesten auf "The Structure of Scientific Revolutions" von Thomas Samuel Kuhn berufen, bin ich beim Schlussabsatz des besagten Artikels hängen geblieben, der (auszugsweise) wie folgt lautet:

"Während die holistische Betrachtung ganzer Theorien systematisch mittlerweile weitgehend akzeptiert wird, lässt das Kuhnsche Konzept des P. – und insbesondere dessen Rezeption in Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte – die Perspektive der vernünftigen Entwicklung der sich ablösenden P. selbst allerdings vermissen, sodass über dem Aspekt der wissenschaftlichen Revolution die Möglichkeit der rationalen Beurteilung eines Fortschritts in den Wissenschaften verlorenzugehen droht."

Diese Aussage verleitet mich zur Zwischenfrage, ob damit auch gesagt ist, dass die Möglichkeit der rationalen Beurteilung eines Fortschritts in der Politik verloren zu gehen droht. (10) Ob ich diese Frage demjenigen Mitglied des Grossen Rates stelle, das als erstes im neuen Legislaturjahr von einem Paradigmenwechsel spricht, lasse ich offen.

4. Trostpreis
Bei der Begründung einer meiner recht seltenen Stichentscheide habe ich etwas flapsig von einem Trostpreis gesprochen. Ich habe meine Stimme so in die Waagschale geworfen, dass ein Antrag des Lagers obsiegte, dem ich gewöhnlich nicht angehöre. In meiner Beurteilung war der Antrag harmlos, eingefügt wurde ein Verweis auf Bestimmungen zweier Gesetze, die auch ohne diese Änderung zur Anwendung gekommen wären (11). Einen Stichentscheid fällen zu dürfen, ist kein Privileg. Unser Präsidium verfügt nämlich nicht über eine Doppelstimme, vielmehr darf es nur dann stimmen, wenn eine Pattsituation eingetreten ist. Und die Stimmabgabe sollte noch begründet werden. Wird die Stimme so abgegeben, wie es die eigene Fraktion empfiehlt, so folgt der Vorwurf sogleich, es fehle am präsidialen Blick für das grössere Ganze. Eine Abweichung von der Auffassung der eigenen Fraktion löst ebenfalls nicht gänzlich enthusiastische Reaktionen aus. Der wesentliche Vorteil eines Stichentscheides ist aber folgender: das Risiko des Falschdrückens ist zu 100% ausgeschlossen.

5. Filibuster
Kurz vor 22 Uhr kündigte ich in der Nachtsitzung vom 17. November 2021 an, diese, wie ich es auch bei vorherigen Nachtsitzungen getan habe, ca. 22.30 Uhr abzubrechen. Es folgte sodann der obsiegende Antrag, die Sitzung bis 23 Uhr fortzuführen. Klar war, dass sich das eine politische Lager aufgrund der aktuellen Präsenzen im Ratssaal gewisse Vorteile versprach. Die Retourkutsche durch zahlreiche Voten der anderen Ratsseite bei nicht sehr kontroversen Geschäften folgte prompt. Zu den Traktanden, deren Behandlung die Sitzungsverlängerung ermöglichen sollte, kamen wir nicht mehr. Nach Sitzungsabschluss wurde mir gesagt, mein Lächeln während der Sitzungsverlängerung sei nicht auf Gefallen gestossen. Auf Social Media war die Rede von einem Filibuster. Wenn wir unsere dilatorischen Taktiken mit den Filibustern, die wir vom US Senat kennen, gleichsetzen, sind wir grössenwahnsinnig. So debattierte der Senat im Frühjahr 1964 während 60 Tagen, einschliesslich 7 Samstagen, den nachher berühmten Civil Rights Act. Damals brauchte es für die Beendigung einer Debatte 67 Senatoren (von 100). Diese Mehrheit, bestehend aus 27 Republikanern und 44 Demokraten, wurde am 10. Juni 1964 erreicht. Vor einer Regeländerung musste im Senat nicht zur Sache gesprochen werden. So diktierte Senator Huey Long Kochrezepte und erklärte im Detail die Zubereitung von Austern.
In der Theorie könnte eine entschlossene Minderheit unseres Parlamentes, die jeweils einen Antrag auf Schliessung der Rednerliste abwehren könnte, die Behandlung eines Geschäftes wesentlich verzögern. Ich erinnere an den Einsatz von Zwischenfragen an Votanten des eigenen Lagers und an zweite Voten. Auf eine Berechnung der maximalen Verlängerung einer Debatte habe ich aber verzichtet. Bei uns wird die Möglichkeit des Filibustern nicht gleichgesetzt mit einem Recht einer Minderheit, Beschlüsse zu verhindern. Wir greifen zum Mittel des Filibusters, um sobald als möglich die Abstimmung mit einer leicht anderen Mehrheit zu erreichen. Dies ist legal und in Massen auch legitim. Die Sitzungsleitung muss aber einschreiten, wenn nicht zur Sache gesprochen wird. An der Nachtsitzung vom letzten Mittwoch erlebten wir, dass auch das Gegenteil eines Filibusters eintreten kann. Im gestreckten Galopp erledigten wir im Schlussspurt zwischen 22:39:30 Uhr und 22:48 Uhr zwölf persönliche Vorstösse. 12 Falls sich dieser Vorgang wiederholen sollte, wäre dafür ein eigener Begriff zu prägen.

6. Stillschweigend = Einstimmig?
In der letzten Minute einer Nachmittagssitzung wird ein Anzug stillschweigend überwiesen. Eine Minute später teilt der stolze Erstunterzeichner per Social Media Tausenden mit, sein Vorstoss sei einstimmig überwiesen worden. Ist dem so? Meine typische Juristenantwort lautet, es kommt darauf an. Ein Vorstoss mag so überzeugend sein, dass wirklich jeder und jede aktiv JA gestimmt hätte, wäre es zur Abstimmung gekommen. Denkbar ist auch, dass die wenigen, die NEIN gestimmt hätten, angesichts der Aussichtslosigkeit des Widerstandes darauf verzichtet haben, den Befürworterinnen und Befürwortern eine Plattform zu bieten. Und es mag manchmal auch vorkommen, dass ein bestreitungswilliges Mitglied unseres Parlamentes schlicht seinen Einsatz verpasst hat. Internationale Organisationen wie die WTO kennen die Beschlussfassung durch Konsens. Dies wird für die WTO wie folgt definiert: "A consensus is reached if no member formally objects to a decision". Diese Definition kann auch auf unsere stillschweigenden Beschlüsse angewendet werden. Ich will daher die Ausgangsfrage so beantworten: Stillschweigend kann nicht automatisch mit einstimmig gleichgesetzt werden. Präziser wäre die Charakterisierung solcher Beschlüsse als solche, die widerstandslos gefasst wurden. Über die Social Media-Tauglichkeit einer solchen Differenzierung mache ich mir keine Illusionen.

7. Darf Lenin zitiert werden? (13)
Die Petitionskommission berichtete über die drohende Schliessung der Basler Hauptpost. Ein Votant äusserte, "Lenin als grosser Bewunderer der Post in seinen Exiljahren würde sich wahrscheinlich im Grab umdrehen". Die Antwort kam postwendend vom nächsten Votanten. Es sei nicht der richtige Weg zur Rettung der Hauptpost, mit einem Massenmörder zu argumentieren (14). In Erinnerung an diese Kontroverse fragte ich das Orakel Google. Gemäss Bernard Degen im Historischen Lexikon der Schweiz bewunderte Lenin Schweizer Einrichtungen wie Bibliotheken, die Post, die medizinische Versorgung oder den Sprachenföderalismus. Einen Verweis auf eine Fundstelle fand ich bei Degen nicht. Google förderte auch die Schrift von Michael Brie aus dem Jahre 2017 mit dem Titel "Lenin neu entdecken" zutage. Dort findet sich im Abschnitt zu Lenins Jahren in der Schweiz folgendes Lenin-Zitat (15):

"Ein geistreicher deutscher Sozialdemokrat der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bezeichnete die Post als Muster sozialistischer Wirtschaft. Das ist durchaus richtig. Gegenwärtig ist die Post ein Betrieb, der nach dem Typ des staatskapitalistischen Monopols organisiert ist. […] Doch der Mechanismus der gesellschaftlichen Wirtschaftsführung ist hier bereits vorhanden. Man stürze die Kapitalisten, man breche mit der eisernen Faust der bewaffneten Arbeiter den Widerstand dieser Ausbeuter […] und wir haben einen von dem 'Schmarotzer' befreiten technisch hochentwickelten Mechanismus vor uns, den die vereinigten Arbeiter sehr wohl selbst in Gang bringen können".

Ich gehe nicht davon aus, dass der Erstvotant dieses Zitat in seinem Kopf hatte, und kehre zur Ausgangsfrage zurück. Lenin darf in unseren Debatten so zitiert oder referenziert werden, wie es der besagte Votant getan hat (16). Lenin darf aber auch so tituliert werden, wie es der Zweitvotant getan hat. Wenn ich "alea iacta est" in die Runde werfe, so wird mir wohl kein Mitglied dieses hohen Hauses vorwerfen, ich wolle damit die zweifellos vorhandenen dunklen Seiten von Julius Caesar verharmlosen. Vielmehr würden Sie denken, ich wolle zeigen, dass mir vom Lateinunterricht etwas geblieben ist, oder andeuten, dass auch ich Asterix gelesen habe. Wenn ich mich aber auf eine noch immer fast zeitgeschichtliche Person wie Lenin beziehe, darf ich mich nicht allzu sehr wundern, wenn diese Referenzierung als Identifikation mit dem gesamten Wirken dieser Person, zu Recht oder zu Unrecht, ausgelegt wird.

Abschliessend habe ich die Freude, mannigfaltigen Dank auszusprechen: Meine Statthalterin Jo Vergeat und alle Mitglieder des Ratsbüros haben mich stets unterstützt. Ohne den Parlamentsdienst wäre ein Präsidialjahr nicht bewältigbar. Ein besonderer Dank gilt Beat Flury, Sabine Canton, Tamara LaScalea und Eva Gschwind, sie sorgen aktiv dafür, dass das jeweilige Präsidium das tut, was es tun sollte. Vorzuheben ist auch Frau Raymonde Morf Lange, sie hat einen sehr wesentlichen Beitrag zur Organisation unserer Grossratsreise geleistet. Meinen Grossratskolleginnen und –kollegen danke ich für das Privileg, dass ich ein Jahr lang den Steinbock spielen durfte. Meine Kolleginnen und Kollegen bei VISCHER haben mir den Rücken freigehalten, meine Nummer 1-Klientschaft in diesem Jahre war der Grosse Rat. Meine Assistentinnen haben geduldig und sorgfältig meine Ansprachen zu Papier gebracht und subtil meine Flüchtigkeiten abgemildert. Zuletzt danke ich herzlich Beatrice und meiner ganzen Familie, sie mussten insbesondere meine präsidialen Stimmungsschwankungen miterleben und –tragen.

Dass das Schicksal mir die Auszeichnung, der einzige Grossratspräsident seit 1904 zu sein, der nie eine Sitzung im Rathaus präsidiert hat, erspart hat, dafür bin ich sehr dankbar. Ich bin aber bis heute der einzige Präsident seit 1904, der sowohl Antritts- wie Schlussrede im Exil gehalten hat (17). Ich hoffe sehr, dass die Frau Statthalterin als Präsidentin bald für unser Parlament unwiderruflich den Freedom Day verkünden kann.

Da ich keine Abstimmungen mit dieser langen Rede hinausgezögert habe, kann diese nicht als Filibuster qualifiziert werden. Dass sie auch keinen Paradigmenwechsel bedeutet, mag für Sie ein Trostpreis sein. Vom virtuellen Bocke dieses hohen Hauses aus beendige ich nun diese Ansprache, in der ich Lenin zitiert habe, und schliesse hiermit die letzte Sitzung des ersten Amtsjahres der 44. Legislatur des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt. Ihrem Stillschweigen entnehme ich, dass Sie diese Feststellung einstimmig respektive widerstandslos gebilligt haben, Sie hatten ja auch keine andere Wahl.

 

David Jenny, Grossratspräsident 2021/22

 

(1) Vgl. etwa die Schlussreden von Christian Egeler vom 14. Januar 2015, S. 1., von Dominique König-Lüdin vom 18. Januar 2017, S. 1, von Joel Thüring vom 17. Januar 2018, S. 1, von Remo Gallacchi vom 16. Januar 2019, S. 1 und von Heiner Vischer vom 22. Januar 2020, S.1. Diese Schlussreden sind unter diesem Link (Grossratspräsidien seit 1875 (bs.ch)) auffindbar.
(2) Wer eine Kennzahl erfindet, sollte auch Rechenschaft über deren Tücken ablegen. Bei zwei Ansprachen durfte ich auf Formulierungen der Abteilung Kultur zurückgreifen, vielen Dank. Eine Ansprache habe ich gemeinsam mit meiner Vorgängerin im Amte, Salome Hofer, gehalten. Das Schlusswort des Basler Stiftungstages hätte ich auch gehalten, wenn ich nicht Grossratspräsident gewesen wäre. Verschiedene kürzere Ansprachen, die nur auf handschriftlichen Notizen beruhten, sind nicht erfasst. Die ersten Monate als Grossratspräsident waren vom Lockdown geprägt, am 15. Februar 2021 hielt ich virtuell eine Ansprache bei einem Rotary Club, diejenige anlässlich der Pflanzung eines Baums, der vom APV Zytröseli gestiftet wurde, fand am 24. April 2021 vor kleinstem Publikum statt und wurde aufgezeichnet.

(3) Um die Ansprache nicht allzu sehr in die Länge zu ziehen, habe ich auf diese Ausführungen zum Thema "Artikel oder Paragraf?" verzichtet: Bekanntlich gliedern wir in unserem Kanton die Erlasse, beginnend mit der Kantonsverfassung, in Paragrafen. Trotzdem wird in diesem hohen Hause oft von Artikeln gesprochen. Sind uns Artikel instinktiv näher als Paragrafen? Meinen wir, wir würden nicht als Paragrafenreiter oder -reiterin tituliert werden, wenn von Artikeln die Rede ist?
(4) Vgl. etwa Protokoll Amtsjahr 2021/2022, S. 111 (Jeremy Stephenson), S. 1537 (Daniel Albietz), S. 1620 (Joël Thüring).
(5) Siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 807 vom 26.06.2017 des Parlamentes der Republik Österreich.
(6) Dieses Zitat findet sich im 7. Kapitel der Geschichte der Abderiten von Christoph Martin Wieland.
(7) Kantonsrat Zürich | Spitznamen im Parlament (zh.ch)
(8) Ich dachte dabei insbesondere an folgende Worte der Kommissionspräsidentin Danielle Kaufmann: "Die Jagd ist jedenfalls sicher viel mehr als nur in aller Früh auf dem Hochsitz ein Reh zu schiessen und danach mit den Jagdfreunden ein Glas Wein auf die gute Jagd anzustossen" (Protokoll Amtsjahr 2021/22, S. 1581). Die Zeiten, in denen im Grossen Rat schon vor der Mittagspause ein Glas Wein getrunken wurde, sind hoffentlich vorbei.
(9) Vgl. etwa Protokoll Amtsjahr 2021/2022, S. 473 (Beat Leuthardt).
(10) Historisches Wörterbuch der Philosophie, Band 7, Basel 1983, Artikel Paradigma, S. 79.
(11) Protokoll Amtsjahr 2021/2022, S. 722. Aufgenommen wurde dieser Begriff in einer anderen Sitzung von Franz-Xaver Leonhardt (Protokoll Amtsjahr 2021/22, S. 1175).
(12) Vgl. Beschlussprotokoll der Sitzung vom 12.01.2022, S. 32-37.
(13) Bei der Suche nach Zitaten oder Referenzierungen in den Vollprotokollen "meines" Amtsjahres ist mir nebst Lenin noch folgendes aufgefallen: Am 10. Februar 2021, in der Debatte zur Städtepartnerschaft mit Shanghai, wurde Ludger Vollmer durch Christian von Wartburg und ein gewisser Mohammed durch Oliver Thommen zitiert. Am 2. Juni 2021 verwies Brigitte Gysin auf den Roman "Der Trafikant" von Robert Seethaler und Jessica Brandenburger auf das 6. Gesetz der Pfadfinder*innen. Am 23. Juni 2021 zitierte Pascal Pfister Günter Grass (Bettelverbotsdebatte), in derselben Debatte liess sich Thomas Widmer-Huber von einem biblischen Wort leiten.
(14) Protokoll Amtsjahr 2021/22, S. 1372 f.
(15) Michael Brie, Lenin neu entdecken, Hamburg 2017, S. 45.
(16) Ich äussere mich hier nicht zu den Fragen, bei welchem Zitat ein offensichtlicher Missbrauch der parlamentarischen Immunität gemäss § 6 Abs. 2 GO vorliegt und welche Zitate einen Ordnungsruf verdienen.
(17) Eva Gschwind hat am 4. Mai 2020 berichtet, dass aufgrund des Rathausumbaus der Grosse Rat zwischen 1900 und 1904 in der Aula des Museums an der Augustinergasse tagte (Grossratssitzungen «extra muros» – selten, aber keine Premiere (bs.ch)).