Die FDP ist überrascht über diskriminierende Herkunftsnachweise in der neuen Energieverordnung Basel-Stadt.

Die neue Energieverordnung verlangt für Grossverbraucher neu, dass der bezogene Strom nicht nur aus erneuerbaren Quellen stammen muss, sondern mit  „Schweizer Zertifikaten“ aufgewertet werden muss. Diese Verschärfung ist diskriminierend und verteuert die Nachweise unnötig. Da dieser Aspekt in der ganzen politischen Diskussion nie ein Thema war, ist die FDP.Die Liberalen überrascht und Grossrat Stephan Mumenthaler reicht eine schriftliche Anfrage ein.

Der Regierungsrat hat auf den 1. Oktober 2017 die neue Energieverordnung Basel-Stadt in Kraft gesetzt. Diese verlangt für Grossverbraucher neu „Schweizer Zertifikate“.
 

§ 8  Abs 2 EnV: „Der Nachweis der Qualität des bezogenen Stroms muss dem Amt für Umwelt und Energie jährlich erbracht werden. Graustrom muss mit Schweizer Zertifikaten, welche der Stromlieferant bereitstellen muss, aufgewertet werden.“


Dieser Absatz kommt völlig überraschend, da im Gesetz nur Herkunftsnachweise verlangt sind und diese Verschärfung nie Bestandteil der politischen Diskussion war. Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Quellen aus der Schweiz sind etwa 5-10mal teurer als vergleichbare ausländische Herkunftsnachweise. Das Vorgehen wirft Fragen auf:

  • Warum nimmt die Verordnung eine territoriale Einschränkung der Herkunftsnachweise vor, obwohl dies nie die Absicht des Gesetzgebers war, im Energiegesetz nicht vorgesehen ist und dieser Aspekt auch nie Bestandteil der politischen Diskussion war?
  • Warum unterscheidet die Energieverordnung nach inländischem und ausländischem Strom, obwohl der Bund klar zum Schluss kommt, dass dies rechtlich nicht zulässig ist?
  • Herkunftsnachweise für Elektrizität von EU-Mitgliedstaaten und aus dem ENTSO-E-Raum sind in der Schweiz zugelassen (s.Leitfaden Stromkennzeichung, BFE). Warum missachtet die Regierung diesen Leitfaden bei der Umsetzung des Energiegesetzes?
  • Welche Verbesserung der Umweltsituation wird erwartet durch den Zwang beim Strombezug im liberalisierten Markt, Schweizerische an Stelle von z.B. Französischen Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Quellen zu verwenden?
  • Warum will die Regierung die Beschaffung von Herkunfsnachweisen für die ansässigen Grossverbraucher um den Faktor 5-10 verteuern? Ist sich die Regierung bewusst, dass Energiekosten ein relevanter Standortfaktor sind, der im interkantonalen wie internationalen Wettbewerb eine Rolle spielt?
  • Kann davon ausgegangen werden, dass die Regierung diesen Missstand umgehend korrigiert und den Willen des Gesetzgebers und internationale Verpflichtungen wieder respektiert?

Zum Vorstoss

 

Kontakt:

Stephan Mumenthaler, Grossrat und Mitglied der Bildungs- und Kulturkommission, 079 593 91 63

Luca Urgese, Parteipräsident, 079 384 07 07