FDP begrüsst die Unternehmenssteuerreform III, fordert aber eine stärkere Berücksichtigung des Mittelstandes

Die Basler FDP.Die Liberalen begrüsst die Pläne der Regierung zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Eine mutige Umsetzung, wie sie die FDP BS in ihrem Positionspapier vom Februar 2015 gefordert hat, ist zentral für den Erhalt der Attraktivität des Standorts Basel. Besonders die Senkung der Gewinnsteuer von maximal 22% auf 13 % verspricht, dass Basel seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern kann. Auch die Massnahmen zur Innovationsförderung wie die Einführung der Patentbox sind auf die Bedürfnisse der Schweiz und insbesondere unseres Kantons bestens zugeschnitten.

Es freut die FDP besonders, dass die Regierung nun zu einem der grössten Verfechter der Patentbox geworden ist, nachdem die entsprechende Forderung der FDP noch 2012 mit Nachdruck abgelehnt wurde. Mit diesen Massnahmen kann der Standort nicht nur kurzfristig geschützt werden, sondern auf mittlere Frist auch neue Unternehmen anziehen und damit zusätzliches Steuersubstrat generieren.

Die Basler FDP begrüsst auch Begleitmassnahmen für natürliche Personen, so sie denn der ganzen Bevölkerung zugutekommen. Unter diesem Blickwinkel bevorzugen wir allerdings eine Senkung des (unteren) Steuersatzes gegenüber einer Erhöhung des Sozialabzugs, so wie es auch das Parlament entschieden hat. Ausserdem ist in der Vorlage die Einheit der Materie zu wahren. So ist beim Einbezug der Krankenkassenprämien die Abzugsfähigkeit der Krankenkassenprämien von den Steuern vorzuziehen. Bei beiden Aspekten muss die Regierung nichts neu erfinden, sondern einfach die im Grossen Rat bereits überwiesenen Vorstösse umsetzen.

Die Basler FDP spricht sich gegen eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen aus. In der gegenwärtigen Lage mit schwacher Nachfrage und starkem Schweizer Franken würde eine weitere Erhöhung der Kostenbasis für viele Unternehmen – insbesondere KMUs – die Situation weiter verschärfen und die Beschäftigung gefährden. Zudem trifft das im Ratschlag angeführte Argument der Abschöpfung des Steuergewinns nur für eine Minderheit zu, da sehr viele KMUs keinen oder nur einen geringen Gewinn ausweisen. Wo keine Steuern gespart werden, kann auch keine Steuerersparnis umverteilt werden.