Lebendige Innenstadt - Erfreulicher Entscheid zugunsten der Innenstadt

Der Grosse Rat hat in seiner März-Sitzung die Motion betreffend einheitlicher Lärmempfindlichkeitsstufen in der Innenstadt an den Regierungsrat überwiesen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer lebendigen Innenstadt und einem friedlichen Miteinander.

von Stephan Mumenthaler, Grossrat der Basler FDP

Die breit abgestützte Motion von Stephan Mumenthaler und Konsorten kam im März zum zweiten Mal in den Grossen Rat und wurde an den Regierungsrat überwiesen. Nun liegt es an der Regierung, den Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) in der Innenstadt rasch zu überarbeiten. Dies ist eine Chance und dringend notwendig. Die derzeit geltende Einteilung der Lärmempfindlichkeitsstufen (LES) wurde vor zwölf Jahren erlassen und seither kaum überarbeitet. Den tatsächlichen Bedürfnissen wird diese Einteilung schon lange nicht mehr gerecht.

Die Innenstadt ist eine klassische Mischzone, wo Menschen leben, arbeiten und ausgehen. Für solche Zonen sieht das Bundesrecht die LES III vor. Die kleinräumige Umsetzung in Basel sorgt bisher leider dafür, dass viele Betriebe die überstrengen Anforderungen erfüllen müssen, die in reinen Wohnzonen gelten. In der Rheingasse beispielsweise sind mit Verweis auf die LES die Betriebszeiten je nach Trottoirabschnitt unterschiedlich lange bewilligt. Die Grenzen verlaufen sogar durch einzelne Betriebe hindurch, wie beispielsweise bei diesem auf dem Foto. Die Terrasse links muss eine Stunde früher schliessen als die Boulevardwirtschaften auf der anderen Strassenseite und die Terrasse rechts im Bild. Solcher Unsinn wird nun der Vergangenheit angehören.

Durch die Angleichung der LES wird dieser Flickenteppich durch eine einheitliche, klar verständliche Regelung ersetzt. Diese Angleichung bedeutet aber keineswegs, dass nun die ganze Innenstadt „boulevardisiert“ oder gar zu einer einzigen Party-Zone wird. Die LES III sieht keine intensiven Belastungen vor und schützt sowohl die Anliegen der Betriebe als auch der Anwohnenden. Zehntausende von Leuten wohnen denn auch bereits ohne nennenswerte Probleme in der LES III. Auf Grund einer Veränderung des Lärmempfindlichkeitsstufenplans (LESP) sind beispielsweise nicht plötzlich Gastronomiebetriebe erlaubt, wo heute keine sind. LES III schafft vielmehr eine angemessene Grundlage auch für das Gewerbe, dessen Existenz in LES II potentiell gefährdet ist.