Die FDP lehnt Instrumente wie ein Verbandsbeschwerderecht, Kostenerlasse, Beweiserleichterungen und eine eigene Fachstelle klar ab. Diese erscheinen für die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung nicht zwingend erforderlich. Besonders die geplante Wiedereinführung einer Fachstelle ist für die FDP hochgradig irritierend. Es war der Regierungsrat in der aktuell bestehenden politischen Zusammensetzung, welcher die früher bestehende Fachstelle mit der Begründung aufgehoben hat, diese sei nicht mehr notwendig. Das Behindertenrechtegesetz muss daher noch deutlich entschlackt werden, damit einem solchen Gesetz zugestimmt werden kann.
Hingegen unterstützt die FDP die Beseitigung von konkreten Benachteiligungen von Menschen mit einer Behinderung in den entsprechenden Gesetzen. Sie stimmt daher den vorgeschlagenen Anpassungen der Spezialgesetze weitgehend zu. Problematisch sind aus Sicht der FDP jedoch insbesondere zusätzliche Auflagen für öffentliche Veranstaltungen. Schon heute sind Veranstalter im öffentlichen Raum mit einer Vielzahl von Auflagen konfrontiert, beispielsweise mit der sehr aufwändigen Pflicht zur Verwendung von Mehrweggeschirr. Weitere Auflagen führen dazu, dass die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen weiter erschwert wird bzw. weniger attraktiv ist. Auch einzelne Anpassungen im Personal- und im Wohnraumfördergesetz sind kritisch zu hinterfragen.
Für die FDP ist klar, dass sich die kantonale Umsetzung eng an den Bestimmungen der nationalen und internationalen Bestimmungen zur Behindertengleichstellung zu orientieren hat. Einen darüber hinaus gehenden „Basler Finish“, wie er vom Kanton in anderen Bereichen gerne angewendet wird, lehnt die FDP ab. Die an den Staat oder an Private gestellten Anforderungen müssen möglichst klar umschrieben sein. Alle verwendeten Begriffe sind auf Gesetzesstufe klar und für jedermann verständlich zu definieren. Für die Adressaten der Bestimmungen muss klar sein, welche Anforderungen gelten und mit welchem Zusatzaufwand gerechnet werden muss.
Die FDP ist überzeugt, dass mit klaren, einfachen und transparenten Anliegen der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung am besten gedient ist. Nur so ist für die Betroffenen klar, was sie vom Staat und von Privaten erwarten können. Und nur so ist für die Anbieter klar, welche Anforderungen an sie gestellt werden. Langwierige Rechtsstreitigkeiten wegen unklaren Bestimmungen sorgen hingegen für Unmut und schaden langfristig den Anliegen der Menschen mit einer Behinderung.
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