Gemeinsame Gesundheitsversorgung
Positive Haltung: Die FDP verspricht sich von der gemeinsamen Gesundheitsversorgung, dass die Gesundheitspolitik in unserer Region gesamtheitlich betrachtet wird. Weil beide Kantone ihre Spitalversorgung nicht mehr isoliert betrachten, sollen insbesondere kostentreibende Überkapazitäten abgebaut werden. Das Wachstum der Kosten wird jedoch nur dann gedämpft werden können, wenn die beiden Gesundheitsdepartemente die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente konsequent anwenden und auch bereit sind, unpopuläre Entscheide zu treffen.
Mehrfachrolle als Problem: Ein Problem ist und bleibt die Mehrfachrolle des Kantons, der sowohl Eigner der Spitalgruppe als auch Regulator und Aufsicht sein soll. Dadurch entstehen zwangsläufig Interessenkonflikte, welche sich zu Lasten der privaten Akteure auswirken können. Daher ist grösstmögliche Transparenz und die organisatorische Trennung der beiden Rollen zwingend erforderlich. Die FDP fordert, dass die Eignerrolle und die Aufsicht in zwei verschiedenen Departementen anzusiedeln sind.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen: Bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) ist aus Sicht der FDP dringend mehr Transparenz erforderlich. Die GWL müssen künftig ausgeschrieben werden, um Privatspitälern gleich lange Spiesse zu ermöglichen. Dadurch sollen insbesondere versteckte Subventionen der öffentlichen Spitäler verhindert werden.
Fachkommission: Die vorgesehene Fachkommission ist für die FDP ein Schlüsselelement der gemeinsamen Gesundheitsversorgung. Daher darf sie nicht politisch zusammengesetzt sein, sondern darf ausschliesslich aus Personen mit ausgewiesener Fachkompetenz bestehen. Das vorgesehene Kriterium «Kenntnisse des regionalen Gesundheitswesens» ist zu vage und muss genauer formuliert werden. Zudem sollen alle relevanten Interessengruppen, einschliesslich der Privatspitäler, vertreten sein.
Zielsetzung: Zentrales Ziel der gemeinsamen Gesundheitsversorgung muss eine spürbare Kostendämpfung sein. Diese muss sich insbesondere auf die Belastung der Bevölkerung durch Krankenkassenprämien positiv auswirken. Für die FDP ist klar, dass eine gemeinsame Gesundheitsversorgung mittelfristig auch zu einer gemeinsamen Prämienregion führen muss.
Spitalgruppe
Vorbehalte: Für die FDP ist derzeit noch zu wenig erkennbar, welche Vorteile sich für die Bevölkerung und die Region aus der Spitalfusion ergeben. Es wird zwar im Ansatz eine Struktur geschaffen, die auch schmerzhafte aber notwendige Entscheide ermöglicht. Der Staatsvertrag, mit seinen zahlreichen festgeschriebenen Parametern und dem Vetorecht bei vielen Entscheidungen steht dem jedoch entgegen. Die FDP hat deshalb grosse Skepsis, dass mit dem Staatsvertrag in der vorliegenden Form die vorgesehenen Ziele erreicht werden können. Im definitiven Ratschlag muss detaillierter ausgeführt und begründet werden, welche Vorteile die Bevölkerung von einem solchen Zusammenschluss erwarten kann.
Rechtsform: Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist für die FDP zwingend. Nur diese Rechtsform ermöglicht die notwendige Flexibilität, die vorgesehene Beteiligungsstruktur und den Einbezug von privaten Dritten.
Mindestbeteiligung: Es ist für die FDP nicht ersichtlich, weshalb die beiden Kantone zwingend einen Anteil von mindestens 70% an der Aktiengesellschaft halten müssen. Ein Mindestanteil von 51% reicht völlig aus, um das angestrebte Ziel zu erreichen, dass die Spitalgruppe staatlich beherrscht bleibt.
Beteiligungsverhältnis: Die FDP begrüsst sehr, dass eine Beteiligung der Kantone nach eingebrachtem Kapital erfolgt. Fragwürdig und falsch erscheint demgegenüber die Regelung des Mindestquorums von 75% für zahlreiche Entscheide. Damit wird dem Kanton Basel-Landschaft ein Vetorecht zugestanden, obwohl er lediglich Minderheitsaktionär ist. Es ist verständlich, dass eine solche Regelung aus politischen Gründen erforderlich ist. Der Staatsvertrag sieht denn auch ein Kaufrecht für den Kanton Basel-Landschaft vor, dessen Ziel die paritätische Beteiligung der beiden Kantone ist. Es besteht derzeit jedoch in der aktuellen Vertragskonstellation keinerlei Anreiz, dieses Kaufrecht auszuüben. Die FDP kann sich daher mit der Kombination von Minderheitsbeteiligung und Vetorecht unter der Bedingung einverstanden erklären, dass die Regelung über das Mindestquorum befristet wird.
Pensionskasse: Die FDP lehnt einen im Staatsvertrag festgeschriebenen Anschluss an die teurere Pensionskasse Basel-Stadt ab. Die Spitalgruppe soll selber entscheiden können, welcher Pensionskasse sie sich anschliessen möchte oder ob sie selber eine Pensionskasse einrichten will. Sie verlangt zudem noch detailliertere Informationen zum Vorsorgeplan und über die finanziellen Folgen für die beiden Kantone.
Standorte: Die FDP masst sich nicht an, über Sinn und Unsinn von einzelnen Spitalstandorten zu urteilen. Diese Frage sollte entpolitisiert und nach ökonomischen Kriterien beantwortet werden. Die Standorte sollen daher nicht in den Statuten der Spitalgruppe festgeschrieben werden. Es soll dem Entscheid des Verwaltungsrates obliegen, welche Standorte für die Spitalgruppe aus ökonomischer Sicht sinnvoll sind.
Kontakt:
Luca Urgese, Parteipräsident, 079 384 07 07