Stellungnahme Kantonaler Richtplan, Anpassung Klima und Umwelt

Die FDP.Die Liberalen versteht, dass die Klimaziele des Kantons Basel-Stadt in den kantonalen Richtplan integriert wird. Es darf aber nicht sein, dass das Bauen im Kanton BS aufwändiger wird und Investoren davon abhält hier zu investieren. 

Nebst verschiedenen Massnahmen ist es zwingend, dass eine Vereinfachung des Planungs- und Bewilligungsverfahrens erreicht wird. Weiter sollten auch die privaten Eigner motiviert werden sinnvolle Massnahmen vorzunehmen. Mögliche Option dazu wären Kompensationen.

Unsere Hauptforderungen sind:

  • Flächenkonkurrenz und Ressourcenkonflikte sind vorhersehbar – es braucht klare und transparente Interessensabwägungen
  • Als Gegenmassnahme zu zusätzlichen Klima- und Umwelt-Regulierungen sind die Planungs- und Bewilligungsverfahren zwingen zu vereinfachen und zu beschleunigen
  • Es braucht eine Vereinheitlichung der Klimafachstellen
  • Es sind Rahmenbedingen geschaffen werden, um die Innenverdichtung zu priorisieren und zu unterstützen
  • Es braucht Anreize für die von den privaten Eignern erbrachten Leistungen für die Allgemeinheit
  • Die geplanten Richtplanvorgaben dürfen keine unverhältnismässigen Nutzungseinschränkungen nach sich ziehen

Das die Klimastrategie, die Ende September 2023 verabschiedet wurde sowie die Aussagen zum Stadtklimakonzept sind richtigerweise im kantonalen Richtplan umzusetzen. Es ist richtig, dass die Themen Umwelt und Natur darin nachgeführt werden müssen. Der kantonale Richtplan ist geeignetes Führungs- und Steuerungsinstrument, da es einen mittelfristigen Zeitraum abdeckt.

 

Die Position der FDP.Die Liberalen

Die FDP findet es richtig, dass die Themen Natur und Umwelt im kantonalen Richtplan abgebildet werden. Zur Erreichung von «Netto-Null 2037» braucht es jedoch realistische und zielgerichtete Massnahmen. Die Attraktivität und die Innovation in der Region darf jedoch nicht beeinträchtigt werden.

Wir fordern, dass die geplanten Richtplanvorgaben keine unverhältnismässige Nutzungseinschränkungen zur Folge haben. Die oben erwähnte Interessensabwägung muss auch die Interessen der Grundeigentümer und der Wirtschaft hoch gewichten. Wir vermissen in den vorliegenden Unterlagen wie der Kanton plant mit der Interessensabwägung umzugehen und welche Prioritäten bei im Vordergrund stehen. Gemäss den Objektblättern zeichnen sich Zielkonflikte zwischen den Strategien des Richtplans ab. So verteuern die Auflagen für Natur- und Umweltschutz das Bauen und steht klar im Widerspruch zum Auftrag dringend benötigter Wohnraum zu schaffen.

Wir befürchten, dass die durch den Umweltschutz die Überregulierung und die Bürokratie weiter zunehmen und das Fass zum Überlaufen bringt. Es braucht deshalb zu den absehbaren Verschärfungen der Regulierung und Bürokratie wesentliche Erleichterungen, um die massiv reduzierte Bautätigkeit wieder zu fördern. Das Bauen muss vereinfacht und die Anzahl Einsprachen drastisch reduziert werden. Abgebaut können z.B. die Vorschriften für Sanierungen von Dächern und Fassaden oder die Installation von PV-Anlagen. Es darf nicht sein, dass der Kanton weiter Fachstellen schafft, welchen die Bewilligungsprozesse weiter erschweren und verlängern. Klimafragen bei Bewilligungen sollen nur von einer zentralen Stelle beurteilt werden und nicht wie heute in verschiedenen Departementen.

Die FDP fordert mehr Anreize für die Grund-Eigner im Kanton BS für die Leistungen, welche sie im Rahmen der Klimazeile leisten müssen. Wir fordern Anreize satt Verbote. So könnten Mehrkosten durch höhere Nutzung kompensiert werden. Oder z.B. wer Flächen entsiegelt, kann dafür ein Stockwerk mehr bauen oder dürfen mit kleineren Grenzabständen planen. So könnte das definierte Ziel der Innenverdichtung schneller erreicht werden.

Zusammenfassend halten wir fest, dass die Ergänzung in den Bereichen des Umwelt- und Klimaschutzes in den Richtplan folgerichtig ist. Die Verschärfung musss jedoch auch im Kontext der zunehmenden Überregulierung gesehen werden. Wir bedauern, dass die geplante Anpassung des Richtplans zu einer weiteren Regulierung führt. Diese wird weitreichende Auswirkungen auf künftige Bauvorhaben im Stadtkanton haben. Deshalb kann die FDP die Vorlage nur unterstützen, wenn Kompensationsmassnahmen vorgesehen werden.

Die aktuelle Anpassung des Richtplanes fokussiert ausschliesslich auf die Anpassung zu Klima und Umwelt. Es wäre jedoch an der Zeit, in Basel «Hochhauszonen» zu definieren, da die Zukunft der Stadt vermehrt dreidimensional gedacht muss. Grundsätzlich gilt es über flexiblere Zonen, welche Wohnen und Arbeiten erlauben, sowie Experimentierzonen nachzudenken. Viele Neubauten und Überbauungen werden heute über Ouartierpläne gemacht werden. Dies wirft die Frage auf, ob die Zonenordnung nicht aktualisiert müsste.

 

Konzeption

Die Vorlage sieht Anpassungen in den Bereichen der Strategie (ST), Siedlung (S), Natur und Landschaft (NL) sowie der Ver- und Entsorgung (VE) vor. Dabei wurden bestehende Strategien und Objektblätter aktualisiert und teils neue geschaffen.

Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblich über die wichtigsten Neuerungen:

  • ST 2      Das Klima schützen
  • ST 3      Dem Klimawandel begegnen
  • ST 10   Landschaftsräume sichern und vernetzen
  • ST 11   Wertvolle Naturräume schützen und Biodiversität stärken
  • ST 12   Kulturland nachhaltig gestalten (neu)
  • ST 15   Das Regenwasser nachhaltig bewirtschaften (neu)
  • S 5.2     Licht - neues Objektblatt
  • S 5.3     Luftschadstoffe - neues Objektblatt
  • S 5.4     Hitze - neues Objektblatt
  • NL 2.2 Biotopverbund - neues Objektblatt
  • NL 2.3 Wildtierkorridore - neues Objektblatt
  • NL 3.3 Boden

 

Bemerkungen zu einzelnen Punkten

Nachfolgend unsere Bemerkungen zu einzelnen Punkten:

Im Folgenden sind die für die Handelskammer beider Basel wichtigsten Anpassungen und Kommentare zu den einzelnen Artikeln der Richtplanrevision aufgeführt.

 

Seite 28 / S1.3 – Vertikale Verdichtung:


Wir unterstützen die Bestrebungen

Seite 31 / S1.4; D – Planungsgrundsätze:
Der Umgang mit der städtebaulichen Situation bei der Planung von Hochhäusern ist zu klären. Es ist bei der Planung das Hochhauskonzept des Kanton beizuziehen. Es sind Hochhauszonen zu planen.

Seite 58 / S5.2 – Licht:
Ist nicht prioritär

Seite 61 / S5.5; C – Planungsgrundsätze:
Gebiete für luftschadstoffintensives Gewerbe soll in geeigneten Standorten möglich sein. Die Standorte sind auszuweisen und für solches Gewerbe freigehalten werden.

Seite 84 / NI 2.1 – Naturwerte:
Wir sehen es nicht als notwendig, dass weitere Flächen ins Inventar aufgenommen werden.

Seite 92 / NI 2.2 – Biotopverbund:
Diese Forderung macht das Bauen im Kanton schwieriger und teurer. Wir fordern im Gegenzug Massnahmen zur Vereinfachung der Planungs- und Bewilligungsverfahren.

Seite 96 / NI 2.3 – Wildtierkorridore:
Diese Forderung macht das Bauen im Kanton schwieriger und teurer. Wir fordern im Gegenzug Massnahmen zur Vereinfachung der Planungs- und Bewilligungsverfahren.

Seite 104 / NI 3.3 – Boden:
Die Vermeidung der Unterbauung von unversiegelten Freiflächen sehen wir problematisch. Diese Forderung macht das Bauen im Kanton schwieriger und teurer. Wir fordern im Gegenzug Massnahmen zur Vereinfachung der Planungs- und Bewilligungsverfahren.

 

Kontakt:

FDP.Die Liberalen Basel-Stadt

Erich Bucher
Erich_bucher@bluewin.ch
079 407 95 24