Die Basler FDP.Die Liberalen lehnt den Vorschlag zur Änderung des Steuergesetzes und namentlich das angestrebte Lohnabzugsverfahren dezidiert ab. Unserer Ansicht nach ist diese Massnahme rechtlich fragwürdig und kann das angestrebte Ziel einer Vermeidung von Betreibungen und Steuerausfällen nicht erreichen. Die Vorlage führt zudem zu einer völlig unverhältnismässigen zusätzlichen Belastung der Arbeitgeber und zu einer Entmündigung der Steuerzahler.
Der FDP ist es wichtig, dass die Mehrwertabgabe nicht zu einem Lenkungsinstrument wird. Gewisse Umnutzungen resp. Umzonungen sollten nicht durch eine spezifische Ausgestaltung der Mehrwertabgabenberechnung attraktiver als andere gemacht werden. Insbesondere sind Umnutzungen und Umzonungen von Industriezonen nicht zu bevorzugen.
Im Rahmen der Beratungen der vorgeschlagenen Änderungen der Regelung der Mehrwertabgabe ist auch der Abgabesatz zu diskutieren. Es geht nicht an, dass die Zweckbindung der Mehrwertabgabe zu sehr erweitert wird, nur um die bisherige Höhe der Abgabe zu rechtfertigen. Mit einem Abgabesatz von 50% wird Basel-Stadt schweizweit eine Spitzenreiterrolle einnehmen. Dies ist aus Sicht der Basler FDP standortfeindlich. Auch wenn eine radikale Herabsetzung des Abgabesatzes abgelehnt wird, so läge angesichts des reichlich geäufneten Fonds eine Senkung um mindestens 20 Prozentpunkte im Rahmen des Möglichen.