Vernehmlassungen

Alternative Verkehrsführung des MIV muss mitgeplant werden


Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt spricht sich in ihrer Stellungnahme grundsätzlich positiv zum Entwicklungskonzept Stadtraum Bahnhof SBB aus. Sie kann die darin enthaltenen Wirkungsziele unterstützen. Der Kundenkomfort der Reisenden sollte dabei für die FDP als Wirkungsziel oberste Priorität geniessen. Nachbesserungsbedarf sieht die FDP jedoch bei der Trennung der Verkehrsträger. Sie kritisiert zudem die "Nicht-Planung" im Umgang mit dem motorisierten Individualverkehr.

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Bessere Vernetzung von S-Bahn und Tramnetz notwendig


Durch die Zunahme an neuen Mobilitätsformen (z.B. Sharing-Systeme und Mikromobilität), der Vollautomatisierung der Fahrzeuge (z.B. selbstfahrende Autos) und grossen Infrastrukturprojekten (Herzstück S-Bahn) wird sich der öffentliche Verkehr in Basel fundamental verändern. Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt betrachtet in ihrer Stellungnahme zum ÖV-Programm 2022-2025 die Förderung von Multimodalität und eine höhere Attraktivität des ÖV-Angebotes als prioritäre Handlungsfelder, um auf diese Veränderungen vorbereitet zu sein.

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Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt befürwortet die Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für Hauspersonal im Kanton Basel-Stadt. Die meisten Änderungen wirken sich positiv auf die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Hauspersonal aus. Mit der Streichung der Anwendbarkeitshürde von 4 Stunden pro Woche wird die Anstellung von Hauspersonal mit kleinen Pensen jedoch unnötig verkompliziert.

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Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt stimmt der Einführung des Kantonalen Bedrohungsmanagements zu. Auch wenn die neue Fachstelle mit 750 Stellenprozent gut ausgestattet ist, sieht die FDP die Steuergelder richtig investiert. Unbestritten ist, dass gewalttätiges Handeln grundsätzlich vorhersehbar ist und oft den Endpunkt einer krisenhaften Entwicklung darstellt. Auch die neuen Befugnisse der Polizei bei Stalking sind aus Sicht der FDP richtig und wichtig.

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Grundsätzlich erachten wir es als sinnvoll, dass Bussgelder trotz einer möglichen Spanne von bis zu CHF 300 relativ einheitlich festgelegt wurden. So belaufen sich der grösste Teil der Bussen auf einen Betrag von CHF 100, ein kleinerer Teil auf zwischen CHF 20 und 50, hingegen nur wenige auf Beträge von CHF 150 und mehr. Im Hinblick auf die mögliche Spannbreite sind die Ordnungsbussen damit immer noch in der unteren Hälfte angesetzt. Trotzdem ist festzuhalten, dass wir einen Betrag von CHF 100 für Vergehen, welche zum Beispiel keine Personengefährdung verursachen, absolut gesehen immer noch als sehr hohen Betrag und daher insgesamt als obere Limite ansehen.
Von Christian C. Moesch, Grossrat

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