Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen – Stellungnahme der FDP Frauen Basel-Stadt

Es ist unbestritten, dass gleiche Arbeit mit gleichem Lohn abgegolten werden muss. Dass die Praxis derzeit aus nicht objektivierbaren Faktoren davon abweicht, ist leider Realität. Deshalb hat der Bund das Gleichstellungsgesetz revidiert und im Juli 2020 eine Pflicht für betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen für KMU mit mindestens 100 Mitarbeitenden eingeführt. Basel-Stadt möchte diese Pflicht bereits auf Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden – also die Hälfte der vom Bund geforderten Massnahme – ausdehnen. Ebenso sollen die Analysen alle vier Jahre wiederholt und die Ergebnisse kommuniziert werden. Die FDP Frauen Basel-Stadt lehnen diese Verschärfung aus den folgenden Gründen ab:

  • Bei Betrieben mit 50 Mitarbeitenden handelt es sich um KMU, die ohnehin schon mit nötiger und unnötiger Administration zu kämpfen haben. Sie zusätzlich zu belasten, erachten wir als unverhältnismässig. Ein Basler Alleingang würde unsere baselstädtischen KMU gegenüber denjenigen in den Nachbarkantonen benachteiligen. Manche Betriebe haben jetzt schon Mühe, Kundenbedürfnisse zu erfüllen.
  • Die Aufgaben von Bund und Kantonen sollen nicht vermischt, sondern im Gegenteil gerade in unserer Grenzregion harmonisiert werden.
  • Arbeitgebende, die für Frauen und Männer Teilzeitstellen anbieten, würden gegenüber solchen, die mehrheitlich Vollzeitstellen anbieten, benachteiligt, da der Gesetzesentwurf von der Anzahl Mitarbeitenden ausgeht.
  • Eine Wiederholung der Kontrollen alle vier Jahre stellt ebenfalls eine unnötige Verschärfung gegenüber dem nationalen Gleichstellungsgesetz dar und ist deshalb abzulehnen.
  • Die Kommunikation der Ergebnisse an den Kanton ist nicht nur eine weitere unnötige administrative Hürde ohne entsprechenden Mehrwert, sondern auch eine Kontrolle der KMU durch die Hintertür. Zudem zeugt sie von Misstrauen gegenüber diesen Unternehmen. Man traut ihnen nicht zu, wenn nötig selbständig Massnahmen zu ergreifen.
  • Im Gegensatz zu internationalen Grossunternehmen sind viele KMU derzeit noch Familienbetriebe. Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Solchen Unternehmen liegt das Wohl ihrer Mitarbeitenden am Herzen. Sie sind sich der Verantwortung bewusst und wissen, dass Ungleichbehandlung von Frauen und Männern gesetzlich verboten ist. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage und angesichts des Fachkräftemangels in manchen Branchen müssen kostentreibende Auflagen vermieden werden.

Kurz: die FDP Frauen Basel-Stadt lehnen eine Verschärfung der nationalen Bestimmungen auf kantonaler Ebene ab.