Der Grosse Rat hat am 14. November 2018 dieser Gesetzesanpassung klar mit 76 : 6 Stimmen bei 11 Enthaltungen zugestimmt. Ausschlaggebend waren gemäss den Fraktionsvoten die wertvollen Dienste, welche die Kirchen für den Kanton erbringen. Es sei hier an die Besucherdienste in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen, aber auch an Mittagstische und Altersnachmittage gedacht. Ebenso wertvoll ist das Engagement in der Erziehung mit Religionsunterricht und Jugendarbeit in der Freizeit oder in Lagern. Weiter gilt es an die Denkmalpflege bei Sakralbauten zu denken (z.B. Basler Münster).
Im Referendum gegen die Steuervorlage wird von Kirchen-Mitgliedsbeiträgen gesprochen. Dies ist irreführend. In Tat und Wahrheit geht es bereits heute um ein anspruchsvolles Steueranlage-Verfahren. Wenn die Kirchen hier in Zukunft einsparen können, so kommen diese Mittel Kernaufgaben der Kirchen zugute.
Ich bitte Sie deshalb, den Grossratsbeschluss vom 14. November 2018 betreffend Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 12. März 2000 anzunehmen.