Ruhegehälter auf ein angemessenes Niveau senken

Die FDP Basel-Stadt unterstützt die kantonale Volksinitiative «für eine zeitgemässe finanzielle Absicherung von Magistratspersonen», besser bekannt als Ruhegehaltsinitiative.

Die Initiative fordert eine Beschränkung des Ruhegehalts für Regierungsräte. Gemäss aktueller Regelung erhält ein Regierungsrat nach seinem Rücktritt eine mehrjährige Abfindung, welche kumuliert bis zu 1,72 Millionen Franken betragen kann. Der tatsächliche Betrag hängt von der Anzahl Amtsjahre sowie dem Rücktrittsalter ab und lässt sich nur anhand einer komplexen Lohntabelle herleiten. Mit der Ruhegehaltsinitiative wird die Bezugsphase auf maximal drei Jahre begrenzt und das Ruhegehalt vom Rücktrittsalter entkoppelt. Zudem besteht der Anspruch erst ab dem vollendeten vierten Amtsjahr.

Konkret hätte ein Regierungsrat bei einer Amtsdauer von vier bis acht Jahren Anspruch auf ein einjähriges Ruhegehalt, bei einer Amtsdauer von acht bis zwölf Jahren auf ein zweijähriges und bei einer Amtsdauer von über zwölf Jahren auf ein dreijähriges Ruhegehalt. Die kumulierten Summen liegen zwischen 160‘000 und 520‘000 Franken. Es handelt sich um eine leicht verständliche, transparente und hinsichtlich der Betragshöhe zeitgemässe Regelung. Basel-Stadt fände sich im interkantonalen Vergleich nicht mehr bei den Ruhegehalts-Spitzenreitern sondern im kostengünstigsten Drittel wieder.

Das Amt eines Regierungsrates bringt neben viel Fachwissen, Führungserfahrung und einem breiten Netzwerk auch einen angemessenen und kompetitiven Lohn mit sich. Abtretende Regierungsratsmitglieder sind angesichts dieser Mehrwerte mühelos befähigt, wieder ins normale Arbeitsleben zurückzukehren oder als Beraterin oder Berater in Verwaltungsräten, Stiftungsräten, etc. tätig zu sein – das ist heute schon der Fall. Sollte die Angst vor der beruflichen Zukunft nach der Regierungstätigkeit tatsächlich vorhanden sein, so kann ein Regierungsrat angesichts der Höhe seines Lohnes während seiner Tätigkeit jährlich einen Betrag zur Seite legen. Mit Blick auf die zahlreichen Arbeitnehmer über 50, denen dies nicht möglich ist und die bei einem Stellenverlust nicht sofort wieder eine neue Arbeit finden, wirken die bestehenden Ruhegehälter eher stossend. Die Ruhegehaltsinitiative stärkt daher auch die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen.

Stimmen Sie am 4. März 2018 Ja zur Ruhegehaltsinitiative. Weitere Informationen unter:
www.ruhegehalt.ch