Im Jahr 2017 hat es der Grosse Rat abgelehnt, ein kantonales Lohnabzugsverfahren einzuführen. Dieses hätte dazu geführt, dass Basler Unternehmen bei ihren Arbeitnehmenden die Steuern vom Lohn hätten abziehen und an den Kanton überweisen müssen. Sie wären damit zur Inkassostelle des Kantons geworden. Nun wird diese alte Idee mittels einer Volksinitiative von der SP neu aufgelegt. Die FDP lehnt das Lohnabzugsverfahren als einen weiteren «Basel Finish» nach wie vor entschieden ab. Es ist nicht…
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