Die Stadt Winterthur, mit einem ähnlichen Problem konfrontiert, hat sich dazu entschieden, im Rahmen eines Pilotprojektes untersuchen zu lassen, ob sich mit einer Senkung der Falllast für die Mitarbeitenden der Sozialhilfe die Kosten und die Fallzahlen in der Langzeitbetreuung reduzieren lassen.
Die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat im Rahmen dieser Pilotstudie festgestellt, dass bei einer solchen Reduktion der Falllast die Kosten pro Fall sinken und zudem auch die Unterstützungsdauer sinkt. Im Ergebnis waren die Einsparungen höher als die Kosten für den zusätzlichen Personalbedarf.
Erklären lässt sich dieser auf den ersten Blick irritierende Befund damit, dass die zuständigen Sozialarbeitenden einerseits mehr Zeit hatten, um Ansprüche der Betroffenen gegenüber anderen Sozialversicherungen (z.B. IV) oder Gläubigern (z.B. Unterhaltsbeiträge) geltend zu machen. Andererseits gelang es durch die zusätzlich zur Verfügung stehende Zeit, bei langjährigen Fällen Integrationsmassnahmen zu überprüfen und zielgerichtet anzupassen, sodass keine weitere Unterstützung mehr notwendig war.
Ausgehend von diesem Befund wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten:
- ob er ein Pilotprojekt analog der Stadt Winterthur initiieren kann, bei dem die Falllast pro FTE in der Sozialhilfe reduziert wird um zu prüfen, ob sich in Basel dadurch ähnliche Ergebnisse erzielen lassen,
- ob er dieses Pilotprojekt wissenschaftlich begleiten lassen kann, um die konkreten Auswirkungen messen zu können.