Die FDP Basel-Stadt sagt Nein zum Partizipationsgesetz

Die FDP ist nicht gegen eine Mitwirkung der Quartierbevölkerung, diese ist wichtig und richtig. Das heisst aber nicht, dass die Bestimmungen zur informellen Mitwirkung, auf Gesetzesstufe verankert werden müssen. Eine Verankerung auf gesetzlicher Ebene wäre einmalig. Keine andere Stadt verabschiedete bis anhin ein Gesetz zur Umsetzung von partizipativen Prozessen.

Gemäss § 55 der Kantonsverfassung soll die Quartierbevölkerung in den Meinungs- und Entscheidungsprozess der Behörden einbezogen werden in Belangen, die sie besonders betrifft. Bis anhin setzten die Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung, sowie der Leitfaden zur Mitwirkung der Quartierbevölkerung, diesen Auftrag um. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat am 21. März 2019 beauftragt, einen Gesetzesentwurf über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung vorzulegen.


Die FDP ist nicht gegen eine Mitwirkung der Quartierbevölkerung, diese ist wichtig und soll nicht zu Frustration bei den Mitwirkenden führen. Das heisst aber nicht, dass die Bestimmungen zur informellen Mitwirkung auf Gesetzesstufe verankert werden müssen. Eine Verankerung auf gesetzlicher Ebene wäre einmalig. Keine andere Stadt verabschiedete bis anhin ein Gesetz zur Umsetzung von partizipativen Prozessen. Verordnungen, Handbücher und/oder ein Leitfaden reichen. Die Wörter «informelle Mitwirkung» legen nahe, dass es keine zu grosse Regulierung geben soll. Verschiedene konkrete Erweiterungen werden zudem, im Entwurf des Regierungsrates, immer wieder mit zusätzlichem personellem und finanziellem Aufwand in Verbindung gebracht. Wir sind gegen eine Aufblähung eines Departementes, wenn die Zielsetzung schlanker erreicht werden kann. Die eingebrachte Stärkung der e-Partizipation erscheint uns sehr positiv und soll weiterverfolgt werden.

 

Die FDP spricht sich deshalb für eine erneute Anpassung der Verordnung über die Mitwirkung der Quartierbevölkerung und gegen die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs aus.