Die FDP begrüsst den Entwurf zum kantonalen Gleichstellungsgesetz

Auch wenn der Diskriminierungsschutz, insbesondere auch hinsichtlich der sexuellen Orientierung und des Geschlechts, in der Bundesverfassung und im GlG geregelt ist, begrüsst die FDP Basel-Stadt die Ergänzung eines kantonalen Gesetzes um den Schutz von LGBTI-Menschen explizit zu regeln.


 

Die Erweiterung der Fachstelle lehnt die FDP Basel-Stadt allerdings entschieden ab. Aus Sicht der FDP Basel-Stadt ist Gleichstellung Querschnittsaufgabe im Kanton, für die jedes Departement in seinen Fachbereichen selbst zuständig ist. So ist es bereits jetzt definiert. Zudem ist die Beratung von Privaten und Organisationen nicht die Aufgabe des Staates resp. der Fachstelle. Es soll vielmehr mit zivilgesellschaftlichen Organisationen intensiv zusammengearbeitet werden, die bereits fundamentale Erfahrung in diesen unterschiedlichen Bereichen vorweisen können.
 
In der Vernehmlassung wird nicht erwähnt, wie und ob sich die Erweiterung der Schlichtungsstelle auf die Kosten auswirkt. Sollten die Kosten der Schlichtungsstelle steigen, beantragen wir einen genauen Kosten- und Funktionsüberblick, um die Erweiterung bewerten zu können.
 
Bezüglich der Gleichstellungskommission ist anzumerken, dass es sich um eine politisch neutrale Kommission handelt. Aus Sicht der FDP Basel-Stadt ist es somit dringlich zu vermeiden, dass die Fachstelle Einfluss auf Wahlen oder Abstimmungen nimmt, so wie es bei den letzten Wahlen der Fall war.