Eigenmietwert: FDP wehrt sich gegen die Benachteiligung der Wohneigentümer Informationsveranstaltung in der QuartierOASE Bruderholz am 15. Dezember 2016

Mit der Neubewertung der Eigenmietwerte begann anfangs Jahr eine Ungleichbehandlung der Mieter und Wohneigentümer durch die Steuerverwaltung. Die Eigenmietwerte stiegen dabei um durchschnittlich 35%, obwohl die Bestandesmieten in den letzten Jahren stagnierten. Die Basler FDP wehrte sich gegen diese Benachteiligung der Wohneigentümer und forderte in Zusammenarbeit mit anderen Parteien mit mehreren parlamentarischen Vorstössen entsprechende Anpassungen. Nun wurden im November und gestern zur Freude der Basler FDP drei bedeutende Motionen an die Regierung überwiesen, welche die nötigen Gesetzesänderungen nun dem Grossen Rat vorlegen muss. Die Basler FDP zeigt sich erfreut darüber, dass hiermit ein grosser Schritt zur gleichen Behandlung aller Steuerpflichtigen gemacht werden konnte. Sie organisiert darüber hinaus am 15. Dezember 2016 in der QuartierOASE Bruderholz eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema.

Seit Beginn dieses Jahres nimmt die Steuerverwaltung eine Neubewertung der selbstgenutzten Liegenschaften vor. Die Eigenmietwerte steigen dadurch im Durchschnitt um rund 35%, obwohl die Bestandesmieten in den letzten Jahren stagnierten. Um dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken lancierte die Basler FDP in Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Parteien mehrere parlamentarische Vorstösse. Zur Freude der Basler FDP konnten in der November-Sitzung des Grossen Rates und gestern mehrere wichtige Motionen in dieser Angelegenheit an die Regierung überwiesen werden.

 

Die ungleiche Berechnungsgrundlage wird aufgehoben

 

Damit konnte ein wichtiger Schritt zur Bereinigung von grundsätzlichen Fehlern in der Methodik der Eigenmietwertberechnung erreicht werden. Der Regierungsrat muss durch die Überweisung der Motionen nun dem Grossen Rat Gesetzesänderungen unterbreiten, welche die gleiche Behandlung aller Steuerpflichtigen wiederherstellen. Im Detail konnte erreicht werden, dass der Eigenmietwert für Wohneigentümer neu genau 60% des Markwerts betragen soll. Dadurch konnte der Tendenz zur stetigen überproportionalen Erhöhung des Eigenmietwertes der Steuerverwaltung ein Riegel vorgeschoben werden. Weiter sollte bei der Berechnung vom Eigenmietwert zukünftig auf den paradoxen Miteinbezug des Landwerts verzichtet werden. So durften Hauseigentümer bisher die Kosten für den Gartenunterhalt nicht als Liegenschaftsaufwand vom Eigenmietwert abziehen, obwohl dieser in der Berechnung des Landwertes wiederum miteinbezogen wird. Diese Ungleichbehandlungen der Wohneigentümer könnten nun erfreulicherweise durch die auszuarbeitenden Gesetzesänderungen aufgehoben werden. Zusätzlich sollen die falschen Anreize zu energetischen Renovationen für Wohneigentümer beseitigt werden. Zu diesem Zweck führen energetische Renovationen künftig nicht mehr zu einer Erhöhung des Eigenmietwerts.

 

Gegen politische Widerstände überwiesen

 

Die Überweisung dieser Motionen ist insbesondere deshalb ein bürgerlicher Erfolg, da die Abstimmungsergebnisse äusserst knapp ausfielen. Die Basler FDP zeigt sich erfreut, dass ihre Bemühungen zur Aufhebung der Benachteiligung der Wohneigentümer Wirkung zeigen. Es konnte ein wichtiger Schritt im Sinne der Gerechtigkeit zur Gleichhandlung aller Steuerpflichtigen gemacht werden.

 

Informations- und Diskussionsveranstaltung in der QuartierOASE Bruderholz

 

Nebst diesen Erfolgen auf politischer Ebene organisiert die FDP Grossbasel-Ost zusammen mit dem Neutralen Quartierverein Bruderholz und der QuartierOASE Bruderholz eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema. Diese findet am Donnerstag, 15. Dezember 2016 um 20:00 Uhr in der QuartierOASE Bruderholz statt.

 

Kontakte:

Andreas Zappalà, Fraktionspräsident, 078 637 49 25

Christophe Haller, Grossrat und Motionär, 079 290 11 32

Erich Bucher, Grossrat, 079 407 95 24 (für Fragen betreffend Veranstaltung vom 15.12.2016)