Erhebliches Sturzrisiko bei hindernisfreien Tram- und Bushaltestellen.

FDP fordert Verbesserungen durch niveaugleiche Überquerungen


Die Förderung der Teilhabe der gehbehinderten Bevölkerung am Leben unserer Stadt ist politisch unbestritten, aber die Höhe der neuen hindernisfreien Tramhaltestellen sind gefährlich für Fussgänger und Velofahrer. FDP-Grossrat Mark Eichner hat daher einen Vorstoss eingereicht und fragt die Regierung, ob  zukünftig die Tramhaltestellen so umgestaltet werden können, dass die Strasse mit gewissen Unterbrechungen der erhöhten Trottoirkante noch gut überquerbar bleibt.

Die FDP anerkennt die Wichtigkeit der Umsetzung des Bundesgesetzes zur Behindertengleichstellung (BehiG) und hat Verständnis für die Anpassungen von Tram- und Bushaltestellen in Basel. Damit wird die Teilhabe der gehbehinderten Bevölkerung am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben in unserer Stadt gefördert.

Die FDP hat in letzter Zeit verschiedene Veranstaltungen zum Thema Alterspolitik durchgeführt und in Gesprächen mit der älteren Bevölkerung der Stadt hat sich für die FDP gezeigt, dass die Höhe der neuen hindernisfreien Tramhaltestellen ein erhebliches Sturzrisiko darstellt. Die bisher umgestalteten Tramhaltestellen überzeugen nicht und es braucht Verbesserungen.

Bei der erst kürzlich sanierten Haltestelle Greifengasse überqueren die Menschen die Greifengasse (vor und nach der Sanierung) auf deren ganzer Länge, also auch auf Höhe der Tramhaltestelle. Die Stadt Zürich scheint das besser zu machen. In Zürich gibt es Haltestellen im Zentrum, wo die erhöhte Bordsteinkante mehrmals unterbrochen wurde, offenbar auf den Tramzug so abgestimmt, dass auf Höhe aller Türen zwar niveaugleich ein- und ausgestiegen werden kann, dass aber gleichzeitig die Strasse an mehreren Stellen niveaugleich überquert werden kann.

Auch wenn es gemäss Ratschlag II zur Umsetzung des BehiG auf dem Tram und Busnetz vom 18. Oktober 2016 gemäss Regierung rechtlich offenbar nicht zulässig ist, nur ein oder zwei erhöhte so genannte "Kissen" zur Umsetzung des BehiG einzubauen, scheint im Bereich der Fussgängerzone ein gelegentlicher Unterbruch der hohen Bordsteinkannte zulässig und für alle Verkehrsteilnehmer angenehmer.

Mark Eichner fragt den Regierungsrat daher an, ob zumindest im Bereich der innerstädtischen Tramhaltestellen und erst recht bei den Doppelhaltestellen (z.B. Markplatz oder Barfüsserplatz) das BehiG so umgesetzt wird, dass auch im Bereich der Tramhaltestelle die Strasse mit gewissen Unterbrechungen der erhöhten Trottoirkante noch gut überquerbar bleibt und nicht eine durchgehende Troittoirkante von knapp 20 cm überwunden werden muss.


Kontakt:

Mark Eichner, Grossrat, 058 881 00 20

Daniel Seiler, Vizepräsident, 076 343 02 14