Erhöhter Eigenmietwert - SP will schleichende Steuererhöhung

Eigenheim-Besitzer sollen in Basel-Stadt stärker zur Kasse gebeten werden. Die FDP wehrt sich.

von Christophe Haller, Grossrat der Basler FDP

Schlechte Nachricht für die rund 20'000 Eigenheim-Besitzer im Kanton Basel-Stadt. Das von der SP geführte Finanzdepartement will eine Neubewertung der Liegenschaften für selbstgenutztes Wohneigentum vornehmen. Das Finanzdepartement rechnet damit, dass sich infolge der Anpassung der Vermögenssteuerwerte die Eigenmietwerte um 30% erhöhen werden. Diese Massnahme kommt einer massiven faktischen Steuererhöhung gleich! Basel-Stadt wird im interkantonalen Steuerwettbewerb massiv zurückgeworfen. Als hätte man aus der Vergangenheit nichts gelernt. Über Jahre gehörte Basel-Stadt zu den sogenannten "Steuerhöllen" der Schweiz. Dank massiven Druck der bürgerlichen Parteien unter Führung der FDP gelang es die hohe Steuerbelastung für Privatpersonen auf ein in etwa erträgliches Mass zu reduzieren. Die Folge: Die Steuereinnahmen nahmen nicht ab sondern zu, weil gutsituierte Steuerzahlende den Kanton nicht mehr mieden. Glaubt man den Auguren im Finanzdepartement, so sind die finanziellen Aussichten des Kantons gut. Es besteht also kein Grund an der Steuerschraube zu drehen. Aber man lernt nicht aus der Vergangenheit im rotgrün dominierten Basel. Die Erhöhung des Eigenmietwerts wird im Schnitt 30% betragen, die Steuerzahlenden werden somit mit über CHF 20 Millionen zusätzlich belastet. Eine erneute "Steuerhölle" lässt grüssen. Insbesondere Personen, die über Jahre ihre Hypothekarschuld abzahlten, werden speziell von der Neubewertung betroffen. Es wird da eine Ungerechtigkeit geschaffen, werden doch Personen mit selbsgenutztem Wohneigentum gegenüber Mietern benachteiligt.


Angesichts der gestiegenen Liegenschaftspreise kann die vorgesehene Erhöhung der Liegenschaftssteuerwerte noch einigermassen nachvollzogen werden. Unverständlich ist aber, dass der Eigenmietwert weiterhin mit 4% des Steuerwertes festgelegt wird. Angesichts des heutigen Zinsumfeldes und auch insbesondere im Vergleich zum für die Festlegung der Wohnungsmieten massgebenden Referenzzinssatz ist dieser viel zu hoch. Man kann getrost von Wucher sprechen. Zur Bemessung des Eigenmietwertes zieht die Steuerverwaltung den Zinssatz für variable Ersthypotheken zu und schlägt darauf noch einen Zuschlag von 2%. Dies ist völlig realitätsfremd da heute nahezu sämtliche Objekte mit Libor- oder Festhypotheken finanziert werden, bei denen der Zinssatz viel tiefer ist, als der von der Steuerverwaltung verwendete. Hinzu kommt, dass der Satz für Ersthypotheken weder bei der Berechnung des Mietzinses im laufenden Mietverhältnis noch in einem laufenden Hypothekarkreditvertrag eine Rolle spielt. Ebenso kann für den angewendeten Zuschlag keine vernünftige Begründung gefunden werden. Die Steuerverwaltung bleibt die Antwort schuldig, wieso der Zinssatz bereits 2001 auf 4% reduziert wurde, damals notabene bei einem Hypothekarzinssatz von 4,25%. Der Vergleich mit anderen Kantonen der Nordwestschweiz zeigt auf, dass Grundbesitzer in Basel wesentlich stärker belastet werden.


Die FDP wehrt sich gegen diese massive versteckte Steuererhöhung. Mittels einer Interpellation habe ich den Regierungsrat aufgefordert, sich über eine Reduktion des Eigenmietwertsatzes Gedanken zu machen. Sollte die Antwort des Regierungsrates nicht befriedigend ausfallen, so wird sich die FDP mit diversen Mitteln für eine entsprechende Entlastung der Haus- und Stockwerkeigentümer einsetzen.