FDP Basel-Stadt und Baselland reichen gemeinsame Vernehmlassung zur Teilrevision des Universitätsvertrags ein

Die FDP Basel-Stadt und Baselland begrüssen die vorgelegte Teilrevision des Universitätsvertrags


Die Kantonalparteien der FDP Basel-Stadt und Baselland haben erstmals eine gemeinsam ausgearbeitete Vernehmlassung eingereicht. Der bestehende Vertrag soll um die drei Themen «Governance», «Neues Finanzierungsmodell und Finanzierung» sowie «Steuerung und Planung des Immobilienbereichs» ergänzt werden. Die Ergänzungen erscheinen uns als richtig und wichtig.

Vernehmlassung zur Landrats- bzw. Grossratsvorlage betreffend Teilrevision des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel (Universitätsvertrag, SGS 664.1)


Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Gschwind
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Cramer
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns eingeladen, zum Entwurf der erwähnten Landrats- bzw. Grossrats-Vorlage Stellung zu nehmen, wofür wir Ihnen bestens danken. Die FDP begrüsst die vorgelegte Teilrevision des Universitätsvertrags.

Der bestehende Vertrag soll um die drei Themen «Governance», «Neues Finanzierungsmodell und Finanzierung» sowie «Steuerung und Planung des Immobilienbereichs» ergänzt werden. Die Ergänzungen erscheinen uns nach der nunmehr 13-jährigen Erfahrung mit dem Vertrag als an-gezeigt und als richtig und wichtig.

Die Einführung einer Governance in Form einer paritätischen regierungsrätlichen Eigentümerstrategie ermöglicht es, die Universität nach standortpolitischen Guidelines in die Zukunft zu führen. Dies ist sehr wichtig, da die Universität Basel nicht nur einer der Treiber des Life-Science-Standorts Basel ist, sondern auch mit anderen Universitäten im weltweiten Lehre- und Forschungswettbewerb steht und daher eine hohe Qualität aufweisen muss. Die weiteren neuen Governance-Elemente wie insbesondere die neuen Rechnungslegungsvorschriften für die Universität (Swiss GAAP FER) sowie die neuen Strukturen für die universitäre Immobilienverwaltung verstärken die Steuerbarkeit und die Transparenz.

Bei der Neuregelung des Bereichs Finanzierung begrüssen wir insbesondere den dynamischen Schlüssel zur Verteilung der Restkosten auf die beiden Kantone und die Abkehr vom statischen Kostenteiler. Die neue Restkostenverteilung analog der standardisierten Steuererträge gemäss dem eidgenössischen Finanzausgleich berücksichtigt in objektivierter Weise die jeweilige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beiden Kantone. Ebenfalls begrüssenswert ist die neue, klare Regelung für die Bewertung des Standortvorteils.

Schliesslich sind auch die neuen Regelungen über die Tragung und Verteilung der Kosten für die Immobilien, die von der Universität benutzt werden, zu begrüssen. Alle rechtlichen Varianten des universitären Immobilienbedarfs (Einmietung bei einem der Vertragskantone oder bei Dritten, Eigentum, Unterhalt, Investitionen) sind im novellierten Vertrag sachrichtig und vollständig geregelt. Insgesamt bewerten wir die neuen Vertragsregelungen als notwendig und als ausgewogen. Sie stärken die Konzentration der Universität auf ihr Kerngeschäft der Lehre und Forschung und sie fördern die Zusammenarbeit der beiden Kantone.

Wir danken Ihnen für die wohlwollende Würdigung unserer Stellungnahme.