Ja zum neuen Übertretungsstrafgesetz. Ja zu einem entschlackten, modernisierten und liberaleren Gesetz.

Das heute geltende Übertretungsstrafgesetz stammt aus dem Jahr 1978 und ist damit bereits 41 Jahre alt. In «Ehren ergraut», hat sich doch in den vergangenen vier Jahrzehnten vieles in unserem Lebensumfeld verändert. Diesen Veränderungen hat der Regierungsrat Rechnung getragen und das Gesetz deutlich entschlackt und modernisiert, jedoch auch in bedeutendem Masse liberalisiert. Da gegen die Gesetzesrevision das Referendum ergriffen wurde, stimmen wir am 24. November 2019 über das neue Gesetz ab. Die FDP hat am letzten Parteitag einstimmig bei 3 Enthaltungen die JA-Parole gefasst.

Von Christian C. Moesch, Grossrat 

Nicht nur die Regierung, auch die vorbereitende Kommission (JSSK) hat sich in vielen Stunden mit der neuen Gesetzvorlage beschäftigt und, wo aus ihrer Sicht notwendig, entsprechende Anpassungen vorgenommen oder auch nur ein Feintuning gemacht. Zu guter Letzt hat der Grosse Rat im Februar dieses Jahres nach seiner Debatte das neue Übertretungsstrafgesetz mit grossem Mehr verabschiedet.

Doch wodurch zeichnet sich das neue Übertretungsstrafgesetz nun gegenüber dem alten aus? Ich beleuchte dazu zwei Bereiche.

Veränderte Lebensgewohnheiten

Das neue Gesetz trägt den veränderten Lebensgewohnheiten Rechnung, indem die Nachtruhe neu auf 23 Uhr angehoben wurde. Statistische Erhebungen haben gezeigt, dass die Menschen knapp eine Stunde später schlafen gehen als noch vor 25 Jahren. Damit einhergehend ist einerseits eine Veränderung im Ausgehverhalten zu beobachten, andererseits aber auch die höhere Nutzung des öffentlichen Raums. Um diesem Bedürfnis, gemeinhin auch als Mediterranisierung bezeichnet, gerecht zu werden, beginnt neu die Nachtruhe erst um 23 Uhr. Diese Verlängerung kommt auch dem Gastgewerbe zugute, das sich mit der Störung mitunter durch die Gäste konfrontiert sah. Eine Verlängerung des Nachtruhebeginns wird hier die notwendige Entlastung bringen.

Liberales Gesetz

Zudem ist das neue Übertretungsstrafgesetz in vielen Belangen liberaler geworden. Grundsätzlich soll bei gewissen Vergehen nicht sofort gebüsst, sondern vorgängig eine Verwarnung durch die Polizei ausgesprochen werden können. Erst bei Wiederholung wird eine Busse ausgesprochen. Beispielsweise wird künftig die Nutzung von Lautsprechern auf öffentlichem Grund zu den Tagesstunden ohne Bewilligung erlaubt sein, während dies in den Nachtstunden jedoch wie bis anhin verboten bleibt; ein vernünftiger Kompromiss, der breit abgestützt von allen Beteiligten getragen wird.

Mit dem neuen Gesetzeswerk ist ein effizientes Mittel mit zeitgemässen Richtlinien erstellt worden, das die heutigen Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse der Bewohner unserer Stadt auf eine moderne Weise abbildet und berücksichtigt.

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