Während die FDP Basel-Stadt die Zusammenführung der geltenden Gesetze unterstützt, wirft das neue Gesetz zum Zivil-, und Kulturgüterschutz an anderer Stelle Fragen auf.
Gemäss der vorliegenden Formulierung zur Kostentragungspflicht, können die Kosten jedes Einsatzes des Zivilschutzes den "Verursachern" auferlegt werden. Aus Sicht der FDP ist unklar, worauf sich der Begriff "Verursacher" bezieht. Sie regt an, die Ereignisse im Gesetzestext zu bezeichnen, nicht zuletzt auch, um Transparenz und Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.
In Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Kulturgüterschutz richten sich Pflichten an die Eigentümerinnen und Eigentümer resp. Besitzerinnen und Besitzer von Kulturgütern. Wer steht prioritär in der Pflicht, wenn Eigentum und Besitz eines Kulturgutes nicht bei derselben Person oder Organisation begründet ist? Unklar ist auch, ob von einer Privatperson erwartet wird, dass diese ein Verzeichnis einzelner Kunstobjekte erstellt und meldet und wer die Kosten einer solchen Inventarisierung trägt. Wird vom Bürger erwartet, dass der Zivilschutz in privaten Räumlichkeiten Objekte erfasst?
Die FDP ist der Ansicht, dass der Begriff «Private» in Art. 17 gestrichen werden sollte. Sie ist der Meinung, dass eine solche Bestimmung fundamental und unnötig in die Privatsphäre der Bürgerinnnen und Bürger eingreift. Private Besitzer von wertvollen Kunstobjekten werden den Schutz ohne den Staat gewährleisten können.