NEIN zum Lohnabzug im Kanton Basel-Stadt

Am 14. Juni 2026 entscheidet die basel-städtische Stimmbevölkerung über das neue Lohnabzugsverfahren. Arbeitgeber sollen künftig jeden Monat automatisch einen Teil des Lohns ihrer Angestellten für die Steuern einbehalten und direkt an die Steuerver­waltung überweisen. Eine breite Gegnerschaft - bestehend aus den Wirtschaftsver­bänden sowie Vertreterinnen und Vertretern aller bürgerlicher Parteien - hat nun den Abstimmungskampf gegen die Vorlage eröffnet.

Das Lohnabzugsverfahren wurde im Herbst 2025 von einer hauchdünnen Mehrheit des Basler Grossen Rats beschlossen. Daraufhin ergriffen die Wirtschaftsverbände - der Ar­beitgeberverband Region Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt sowie die Handels­kammer beider Basel - gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien das Referendum ge­gen diesen Beschluss.

Die Vorlage will eine Systemänderung beim Steuerbezug - weg von der Eigenverantwor­tung der Steuerpflichtigen, hin zu den Arbeitgebern. «Der Lohnabzug führt zur Entmün­digung und fördert die Bequemlichkeit der Steuerpflichtigen. Denn sie werden nicht mehr vollumfänglich mit ihrer Verpflichtung konfrontiert, sondern überwälzen diese auf den Arbeitgeber, der somit neu eine private beziehungsweise staatliche Aufgabe über­nehmen soll und dafür auch noch haften müsste», sagte Dominik Marbet, Direktor des Arbeitgeberverbands Region Basel, einleitend vor den Medien. Damit entfalle auch das Bewusstsein für eine wichtige Bürgerpflicht, nämlich den Beitrag an die Gemeinschaft durch das Bezahlen von Steuern.

Von den 208'868 Einwohnerinnen und Einwohnern von Basel-Stadt (2019} sind rund 177'000 steuerpflichtig. Weit weniger als 1 % dieser Personen arbeiten in einem Basler Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitern, erfüllen die Voraussetzungen für den Lohn­abzug und haben Steuerschulden. «Ein Systemwechsel und die Schaffung einer neuen Pflicht für Arbeitgeber sowie die zusammenhängenden Aufwände und Kosten für weit weniger als 1% der steuerpflichtigen Personen sind völlig unverhältnismässig», so LDP­Grossrätin Annina von Falkenstein. Als CEO eines KMU, der VITO Schweiz AG, erachtet sie es als es viel sinnvoller, die Angestellten - insbesondere die jungen Berufsleute – über die Tücken und den Zeitpunkt der Steuerzahlungen aufzuklären. Dies sei für sie Teil der Verantwortung als Arbeitgeberin.

Das Lohnabzugsverfahren hat zum Ziel, Personen in knappen finanziellen Verhältnissen zu helfen. Allerdings ist davon auszugehen, dass gerade diese Steuerpflichtigen auf den Lohnabzug verzichten werden, um monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben und sich die Steuerlast selbst einteilen zu können. «Genau diejenigen, für die das Lohnab­zugsverfahren wirbt, werden also wohl keinen Gebrauch davon machen», betonte Luca Urgese, Stv. Leiter Standort & Politik und Leiter Finanzen und Steuern bei der Handels­kammer beider Basel. Wer zudem heute schon trotz Steuerpflicht seine Steuern nicht zahlt, werde dies nicht aufgrund eines freiwilligen Lohnabzugsverfahrens plötzlich tun. Ausserdem: Knapp 30% der steuerpflichtigen haben gar kein steuerbares Einkommen - aber auch für sie gilt der Lohnabzug. «Diese Menschen sind dann plötzlich noch knapper bei Kasse und haben Probleme, ihre Miete, die Handyrechnung oder den Strom zu be­zahlen», machte Tamara Hunziker, Leiterin Politik beim Gewerbeverband Basel-Stadt und Präsidentin der FDP Basel-Stadt, klar. Es entstehe also sogar eine neue Schulden­falle. Und übrigens gingen die Steuerbetreibungen seit Jahren zurück. Das sei erfreulich und zeige, dass es den Lohnabzug nicht braucht.

Das neue System wäre auch bevormundend. Denn Steuerpflichtige, welche sich nicht vom Abzug abmelden, wird die Möglichkeit und Flexibilität genommen, selbst zu ent­scheiden, wann und wie sie ihre Steuern bezahlen. «Viele nützen einen Teil ihres 13. Mo­natslohns für die Bezahlung der Steuern und zahlen bewusst nicht monatlich auf ihr Steuerkonto ein oder sie richten sich einen Dauerauftrag ein», so alt Mitte-Grossrätin und ehemalige WAK-Präsidentin Andrea Elisabeth Knellwolf. Darüber hinaus ignoriere das neue System die Mobilität der Menschen. Wenn jemand den Wohnort wechselt, werde es nämlich plötzlich noch komplizierter.

Mit dem Lohnabzug wird für den Kanton zudem faktisch ein Gläubigerprivileg geschaf­fen, welches so vom Schuldbetreibungs- und Konkursrecht nicht gewollt ist. «Der Kan­ton würde durch den Lohnabzug auf Kosten von Gewerbetreibenden, Dienstleistern, Vermietern, Krankenversicherern, etc., aber auch auf Kosten der Bundes- und Gemein­desteuern profitieren», erläuterte GLP-Vizepräsident und Anwalt Daniel Ordas. Der Kan­ton sichere sich ab - auf Kosten aller anderen Gläubiger. Weshalb die Schulden beim Kanton privilegiert sein sollen, sei nicht ersichtlich, und ob eine solche Privilegierung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, müsste juristisch geprüft werden.

Schliesslich gilt zu betonen: Eine administrative Entlastung für die Steuerpflichtigen bringt das Lohnabzugsverfahren nicht. Jeder und jede ist weiterhin verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung auszufüllen und ist weiterhin für die vollständige Begleichung der Steuern, insbesondere die nicht miterfasste Bundes- und Gemeindesteuer, verantwort­lich. «Der Lohnabzug suggeriert, dass für die Begleichung der restlichen geschuldeten Steuern keine Reserven mehr gebildet werden müssen, was falsch ist», betonte Demi Hablützel, Präsidentin der Jungen SVP Basel-Stadt. Gerade für junge Menschen sei das neue Verfahren sogar gefährlich, da es ihnen falsche Sicherheit verspricht. Arbeitgeberdirektor Dominik Marbet zog abschliessend das Fazit, dass das Lohnabzugs­verfahren den Wirtschaftsstandort Basel mit einer weiteren isolierten Scheinlösung schwäche. Es entstehe zudem der Verdacht, dass dieses Verfahren Wegbereiter sein soll für weitere Forderungen nach automatischen Abzügen, wie etwa der Krankenkassen­prämien. Er machte auch darauf aufmerksam, dass es zielführendere Lösungen der Schuldenproblematik gäbe, auf die auch die Arbeitgeber im Vorfeld hingewiesen hatten - wie z.B. mehr Aufklärung oder das Versenden von provisorischen Rechnungen.