Stimmrecht sichern nach E-Voting-Debakel: Übergangslösungen gefordert

Die FDP. Die Liberalen Basel-Stadt fordert Übergangslösungen für Menschen mit einer Behinderung und Auslandschweizer Stimmberechtigte. 

Die Aussetzung des E-Voting-Pilotprojekts bis Ende 2026 trifft zwei Gruppen besonders hart: Behinderte Menschen, insbesondere Menschen mit einer Sehbehinderung, verlieren ihre einzige Möglichkeit zur eigenständigen Stimmabgabe, und für Auslandschweizer kehrt das Problem zu kurzer Postlaufzeiten zurück. Deshalb reicht FDP-Grossrat Luca Urgese einen Anzug ein und fordert den Regierungsrat auf, jetzt Alternativen zu prüfen. «Es ist ungewiss, ob E-Voting fortgesetzt werden wird. Deshalb müssen unverzüglich alternative Lösungen auf den Tisch. Diese sind bekannt und teilweise bereits im Einsatz. Der Kanton muss jetzt handeln», sagt Luca Urgese.

 

Erprobte Lösungen

Für beide Probleme gibt es erprobte Lösungen: Die Bundeskanzlei testet bereits Abstimmungsschablonen mit Braille-Schrift, mit denen blinde und sehbehinderte Stimmberechtigte ihren Zettel eigenständig und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses ausfüllen können. Für Auslandschweizer Stimmberechtigte schlägt Urgese einen E-Versand der Stimmunterlagen vor – abrufbar über das kantonale E-Portal, ausdruckbar und per Post zurückzuschicken. Doppelte Stimmabgaben können verhindert werden, indem der Stimmzettel in einem neutralen Couvert mit dem Stimmrechtsausweis zusammen eingeschickt wird. Dieses Modell wenden Länder wie Italien seit Jahren problemlos an.

 

Forderungen an den Regierungsrat

Der Regierungsrat wird aufgefordert zu prüfen, welche Übergangslösungen er vorsieht, ob Abstimmungsschablonen für die spezifischen Baselstädter Stimmzettel eingeführt werden können, welche rechtlichen Anpassungen für einen E-Versand nötig wären und ob er bereit ist, diesen im Rahmen eines Pilotversuchs zu testen. Die FDP ist überzeugt, dass der Aufwand für beide Lösungen im Vergleich zu den Kosten von E-Voting absolut verhältnismässig ist. Der Regierungsrat wird aufgefordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, um das Stimmrecht für Menschen mit einer Behinderung, insbesondere sehbehinderte Menschen, sowie für im Ausland lebende Schweizer Stimmberechtigte zu gewährleisten.