Heute Morgen präsentierte die Finanzdirektorin ihre Pläne zur Umsetzung der USR III. Einerseits enthalten diese erfreuliche Massnahmen zur Anpassung der Gewinnsteuern aller Unternehmen und zur Bewahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Basel. So begrüsst die Basler FDP die Senkung der Gewinnsteuer und des Kapitalsteuersatzes, sowie die Einführung der Patentbox. Andererseits verstecken sich leider Massnahmen in den Plänen, welche dem Grundgedanken der Vorlage widersprechen.
Versteckte Kosten für die Arbeitgeber
So belastet die USR III durch die erhöhten Sozialabgaben KMU in übermässigem Masse. Stattdessen wäre es an der Zeit gewesen, den KMU die längst fällige Steuerangleichung ohne versteckte Mehrkosten zu gewähren. Noch höhere Kosten tragen die grossen Handelsgesellschaften im Kanton. Diese müssen neben einer Erhöhung des Gewinnsteuersatzes eine zusätzliche Erhöhung der Sozialabgaben stemmen. Die Basler FDP wehrt sich gegen diese unnötige Belastung der Arbeitgeber in der Region und fordert einen Verzicht auf die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungsabgaben.
Mittelstand soll endlich entlastet werden
Weiter sieht die Basler FDP durch die Prämienverbilligungen und die Erhöhung des Freibetrages der Einkommenssteuer wie schon bei früheren Steuerreformen eine überproportionale Bevorzugung der tieferen Einkommen und eine Entsolidarisierung, wenn immer mehr Einwohner gar keine Steuern mehr bezahlen müssen. Der Mittelstand wird ein weiteres Mal übergangen, ohne massgeblich zu profitieren. Deswegen fordert die FDP, auf diese überflüssige Belastung des strukturellen Staatshaushalts zu verzichten und stattdessen den unteren Einkommenssteuersatz um mindestens einen Prozentpunkt zu senken, damit endlich der Mittelstand zum Zuge kommt.
Die FDP verurteilt schliesslich das janusköpfige Spiel der Linken. Einerseits jubelt sie die Vorlage der eigenen Finanzdirektorin hoch, während sie gleichzeitig Unterschriften für das Referendum gegen die nationale USR III-Vorlage sammelt. Ein erfolgreiches Referendum würde die Finanzierung sämtlicher Massnahmen der USR III verunmöglichen, die Rechtsunsicherheit für Unternehmen um Jahre verlängern und würde so der Standortattraktivität von Basel enorm schaden.
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